- Home
- 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Informationen zum Insolvenzverfahren
- Fragen und Antworten – Dauer-/Einzelkarten-Besitzer
Fragen und Antworten – Dauer-/Einzelkarten-Besitzer
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Informationen zum Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten – Allgemein
Fragen und Antworten – Gutscheininhaber
Fragen und Antworten – Anleihe-Gläubiger
Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse
Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020
Aktueller Sachstand zum Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten – Dauer-/Einzelkarten-Besitzer
1. Was passiert mit meinem Dauerkarten-Abonnement?
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist Ihr Vertrag über das Dauerkartenabonnement schwebend unwirksam geworden. Eine Fortführung des Dauerkartenabonnements wird insbesondere aufgrund der Unsicherheit wann erneut Stadionbesuche möglich sind, nicht von der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA gewählt werden. Sobald jedoch Covid-19 bedingt Stadionbesuche wieder möglich sind, wird Ihnen die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA den Abschluss eines neuen Vertrags über ein Dauerkartenabonnement anbieten.
2. Ich habe eine Dauerkarte für die Saison 2019/2020. Bekomme ich eine Erstattung für die Spiele, die wegen der CODIV-19-Pandemie ohne Zuschauer stattgefunden haben?
Ja! Sie haben einen anteiligen Rückerstattungsanspruch! Wie Sie diese im Insolvenzverfahren geltend machen, finden Sie hier.
3. Ich habe eine Einzelkarte für ein Heimspiel und/oder Auswärtsspiel für die Saison 2019/2020. Das Spiel hat wegen der CODIV-19-Pandemie ohne Zuschauer stattgefunden. Bekomme ich eine Erstattung?
Ja, Sie haben einen Rückerstattungsanspruch! Wie Sie diese Forderung zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren geltend machen, finden Sie hier.
4. Kann ich auf meine Forderung aus dem Rückerstattungsanspruch verzichten?
Ein Verzicht auf Ihre Forderung ist möglich. Dazu müssen Sie keine (schriftliche) Erklärung abgeben. Es genügt, wenn Sie Ihren Rückforderungsanspruch NICHT zur Insolvenztabelle anmelden – also kein Anmeldeformular beim Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt einreichen. Damit nehmen Sie nicht am Insolvenzverfahren teil und verzichten auf Ihre Forderung.
Der Betrag in Form der Quote, der sonst bei Ihrer Teilnahme am Insolvenzverfahren an Sie ausgezahlt worden wäre, verbliebe dann – nach dem aktuellen Stand des Insolvenzplans – bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA. Dieser Betrag würde nicht auf die anderen Gläubiger aufgeteilt.
Sofern Sie bereits eine Forderung angemeldet haben, nun aber doch nicht an dem Verfahren teilnehmen möchten, können Sie Ihre Forderungsanmeldung auch wieder zurücknehmen. Hierzu müssten Sie schriftlich gegenüber dem Sachwalter mitteilen, dass Sie Ihre Forderungsanmeldung „zurücknehmen“ und „nicht am Verfahren teilnehmen möchten“. Eine formlose E-Mail reicht hier aber nicht aus! Es wird ein unterschriebenes Dokument benötigt, welches per Fax, Post oder als E-Mail-Anhang im pdf.-Format an den Sachwalter übermittelt werden muss.