Allgemeines
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Informationen zum Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten – Allgemein
Fragen und Antworten – Dauer-/Einzelkarten-Besitzer
Fragen und Antworten – Gutscheininhaber
Fragen und Antworten – Anleihe-Gläubiger
Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse
Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020
Aktueller Sachstand zum Insolvenzverfahren
1. Allgemeine Informationen zum Verfahren
Mit Schreiben vom 15.06.2020, am selben Tag eingegangen, beantragte die Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA beim Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht –, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zugleich beantragte sie eine Eigenverwaltung gem. § 270 InsO anzuordnen und einen vorläufigen Sachwalter gem. § 270 a Abs. 1 S. 2 InsO zu bestellen. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 15.06.2020 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Durch weiteren Beschluss des Insolvenzgerichts vom 01.09.2020 wurde sodann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Dr. Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt.
Eine Kopie der genannten Beschlüsse finden Sie unter Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse.
Das Insolvenzverfahren betrifft ausschließlich die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA. Weder die FCK Gastronomie GmbH noch die 1. FCK Management GmbH sind von diesem Insolvenzverfahren betroffen. Auch der 1. Fußball-Club Kaiserslautern e. V. ist von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von bis zu 18.000 Gläubigern und der unterschiedlichen Informationsbedürfnisse der Beteiligten wurde dieses Informationsportal eingerichtet. Hier können Informationen zu dem laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA abgerufen werden.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA im Rahmen eines Insolvenzplans zu entschulden. Im Rahmen eines Insolvenzplans verzichten die Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen, um die Schuldenlast des von einer Insolvenz betroffenen Unternehmens auf ein tragfähiges Niveau zu reduzieren. Im Gegenzug erhalten die Gläubiger eine sogenannte Quotenzahlung auf ihre Forderungen, die ihnen im Vergleich zu einem Liquidationsszenario eine höhere Befriedigung ermöglicht. Auf diesem Weg kann der Rechtsträger erhalten bleiben, was Voraussetzung für die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA mit Blick auf die Lizenzierung zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga ist. Aufgrund des angeordneten Eigenverwaltungsverfahrens bleibt die bisherige Geschäftsführung im Amt. Sie wird von erfahrenen und mit den juristischen Einzelheiten vertrauten Sanierungsexperten durch das Insolvenzverfahren begleitet. Um zu vermeiden, dass es zu einer Benachteiligung der Gläubiger kommt, wacht der gerichtliche bestellte Sachwalter über sämtliche Geschäftsführungsmaßnahmen. Auf diesem Wege kann die Geschäftsleitung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA in Abstimmung mit dem Insolvenzgericht, dem Sachwalter und dem Gläubigerausschuss weitestgehend ungehindert ihre operative Tätigkeit fortsetzen. Die für die künftige operative Tätigkeit benötigten finanziellen Mittel sollen der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA von Investoren bereitgestellt werden. Ebenfalls gilt dies für diejenigen finanziellen Mittel, welche für die Entschuldung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA im Rahmen des Insolvenzplans benötigt werden. Sobald der Insolvenzplan bestätigt wird und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, kann das Verfahren aufgehoben werden.
2. Informationen zur Forderungsanmeldung
In diesem Insolvenzverfahren werden bis zu 18.000 Forderungsanmeldungen von Gläubigern erwartet. Um das Verfahren sachgerecht bearbeiten zu können, bin ich als Sachwalter daher zwingend auf eine weitgehende Automatisierung des Verfahrensablaufs angewiesen. Ich bitte Sie daher, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu lesen und zu beachten:
Ihre Forderung gegen die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA kann zum Beispiel bestehen aus
- einem (anteiligen) Rückerstattungsanspruch aus einer Dauerkarte für die Saison 2019/2020 für 6 Spiele ohne Zuschauer
-
einem Rückerstattungsanspruch für Kaufpreise von Einzelkarten für Heim- und Auswärtsspiele ohne Zuschauer
-
Schadenersatz wegen (Rest-)Guthaben auf Gutscheinkarten, die bis zum 31.08.2020 gekauft wurden
-
einem Rückzahlungsanspruch sowie einer nicht erfüllten Zinsforderung für Inhaber der Betze Anleihe 2013/2019 – sogenannte Schmuckurkunde „Betze Anleihe I“
- für offene Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen aus der Zeit vor dem 31.08.2020 sowie
- aus sonstigen Forderungen aus der Zeit vor dem 31.08.2020
Diese Forderungen können Sie jetzt nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Forderung bis zum
Ablauf der Anmeldefrist am 22.09.2020
bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt zur Insolvenztabelle anzumelden.
Sollten Sie Ihre Stammdaten (Name, Firmierung, Anschrift, Bankverbindung) bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hinterlegt haben, wurden diese Daten durch die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA an Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt in seiner Eigenschaft als Sachwalter übergeben. Ihre Stammdaten können bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA zum Beispiel deshalb vorhanden sein, weil Sie Tickets gekauft haben oder sich bei Kauf einer Schmuckurkunde bezüglich der „Betze Anleihe I“ registrieren mussten. Die Stammdaten dürften also insbesondere von den Besitzern von Dauer- und Einzelkarten sowie von Inhabern einer Schmuckurkunde aus „Betze Anleihe I“ vorhanden sein. Auch wenn Sie als Lieferant oder Dienstleister in Geschäftsbeziehung mit der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA standen, liegen Ihre Stammdaten sowie die Höhe Ihrer Forderung dem Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt vor.
Von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt erhalten Sie bis spätestens zum 11.09.2020 ein vorausgefülltes Anmeldeformular mit Barcode, in dem bereits Ihre Stammdaten sowie Ihre Forderung eingedruckt sind.
Sollten Sie bis zum 11.09.2020 kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt Ihre Stammdaten nicht bekannt sind.
Nur, wenn Sie ein solches Anmeldeformular mit Barcode nicht bis zum 11.09.2020 erhalten haben, ist Ihre Forderung mithilfe der hier zum Download bereitstehenden Informationen, Formulare und Übersendungsschreiben bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt zur Insolvenztabelle anzumelden. Gehen Sie hierzu bitte auf „Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse“.
Aus organisatorischen Gründen und im Hinblick auf die Gruppenbildung im Insolvenzplanverfahren, erhält ein Gläubiger, der unterschiedliche Forderungen hat, mehrere Anmeldeformulare mit Barcode. Zum Beispiel erhält ein Gläubiger, der eine Dauerkarte und eine Schmuckurkunde besitzt, zwei Anmeldeformulare. Eines für die Forderung aus der Dauerkarte und eines für die Forderung aus der Anleihe. Die Formulare sind jeweils einzeln zu unterschreiben und zurückzusenden, wenn die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollen.
Die Kontaktdaten von Gutscheininhabern sind bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA nicht hinterlegt und Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt daher nicht bekannt. Gutscheininhaber können daher nicht von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt angeschrieben werden. Sie haben dennoch die Möglichkeit, Ihre Forderung aus Schadenersatz wegen der künftigen Nichterfüllung im Insolvenzverfahren anzumelden. Hierzu gehen Sie bitte auf „Fragen und Antworten – Gutscheininhaber“.
Grundsätzlich sind Forderungsanmeldungen postalisch an
Dr. Andreas Kleinschmidt
als Sachwalter der
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
c/o STP Solution GmbH
Postfach 109175
18013 Rostock
zu übersenden. Eine Ausnahme gibt es hier für die Inhaber von Gutscheinen. Bitte beachten Sie hierzu den Bereich „Fragen und Antworten – Gutscheininhaber“.
Bitte verwenden Sie für Ihre Forderungsanmeldung ausschließlich das für Sie passende Anmeldeformular nebst Übersendungsschreiben, welches Sie unter „Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse“ herunterladen können. Sie finden dort auch die für Sie passende ausführliche Erklärung, wie das Anmeldeformular auszufüllen ist.
Eine reine Online-Anmeldung ist aus verfahrensrechtlichen Gründen leider nicht möglich.
3. Termine
Die Anmeldefrist für die Forderungsanmeldung endet am 22.09.2020.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen, die bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt eingegangen sind, findet am 29.10.2020 vor dem Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht – statt.
Die Gläubigerversammlung nebst Berichtstermin (§ 156 InsO), in dem die Gläubiger über den Stand des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung informiert werden, wurde ebenfalls auf den 29.10.2020 anberaumt und findet vor dem Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht – statt. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin, in dem über den Insolvenzplan und das Stimmrecht der Gläubiger diskutiert wird und sodann auch die Abstimmung erfolgt, wurde ebenfalls auf den 29.10.2020 anberaumt und findet vor dem Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht – satt. Aus Platzgründen wird der Gerichtstermin vom 29.10.2020 nicht im Gerichtsgebäude selbst, sondern im Fritz-Walter-Stadion stattfinden.
Die Beschlüsse, in denen seitens des Amtsgerichts Kaiserslautern – Insolvenzgericht – die genannten Termine festgesetzt wurden, finden Sie unter „Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse“.
Ausführliche Hinweise und Informationen zu dem Gerichtstermin am 29.10.2020 finden Sie unter „Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020“.
4. Verfahrensinformation
Die öffentlichen Informationen zu dem Insolvenzverfahren finden Sie auf dieser Internetseite der White & Case LLP von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt. Fortlaufend angepasst wird der Bereich „Aktueller Sachstand zum Insolvenzverfahren“.
Sollten Sie Fragen haben, verwenden Sie den für Sie passenden Bereich bei „Fragen und Antworten“. Fragen, die dort nicht beantwortet werden, senden Sie bitte an 1FCK@whitecase.com. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über die Hotline 030 726248917 Fragen zu stellen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit vom 09:00-12:00 Uhr erreichbar.
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Antworten nur auf Fragen erfolgen können, die nicht schon auf der Website behandelt werden und dass eine schriftliche Beantwortung einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wird.
Im Gläubigerinformationssystem (GIS) können Sie unmittelbar nach dem Berichts- und Prüfungstermin das Ergebnis der Prüfung der von Ihnen angemeldeten Forderung und nicht-öffentliche Informationen zu dem Verfahren einsehen.
Das Gläubigerinformationssystem (GIS) finden Sie auf der Internetseite der White & Case LLP unter folgendem Link: Gläubigerinformationssystem (GIS)
Für den Zugang zu dem Gläubigerinformationssystem (GIS) benötigen Sie Ihre Gläubiger-PIN.
- Sollten Sie von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt bis zum 11.09.2020 ein vorausgefülltes Anmeldeformular mit Barcode erhalten haben, finden Sie Ihre persönliche Gläubiger-PIN im Betreff dieses Schreibens.
- Sollten Sie kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, können Sie Ihre Gläubiger-PIN mit einer E-Mail an 1FCK@whitecase.com anfordern. Die Gläubiger-PIN wird Ihnen dann postalisch mitgeteilt.
Sollten Sie nach dem Prüfungstermin keine Nachricht von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt erhalten, können Sie davon ausgehen, dass die von Ihnen angemeldete Forderung zur Tabelle festgestellt wurde. Über bestrittene Forderungen werden Sie unaufgefordert von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt unterrichtet.
Weder der Sachwalter noch das Insolvenzgericht ist zu Einzelauskünften gesetzlich verpflichtet. Im Interesse einer beschleunigten Verfahrensabwicklung wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen nicht beantwortet werden können.