Krisen frühzeitig erkennen – Chancen nutzen!
Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebs und Haftungsvermeidung
In der Krise gilt im Ausgangspunkt: Liquidität ist nicht alles, aber ohne Liquidität ist alles nichts! Hat sich die Krise des Unternehmens bereits zu einer Liquiditätskrise vertieft und droht die Zahlungsunfähigkeit einzutreten, müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sichern, z.B. durch
- Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen;
- Sanierungs- oder Überbrückungskredite;
- Einlage oder Darlehen der Gesellschafter;
- Etablierung oder Optimierung eines Factorings; oder
- Sale-and-Lease-Back / Asset Monetization.
Anderenfalls sind der Bestand des Unternehmens und die Fortführung des Betriebs in Gefahr. In diesem Stadium gelten erhöhte Anforderungen an die Betriebsfortführung und die Pflichten der Geschäftsleiter. In einem weit fortgeschrittenen Krisenstadium ist zur Vermeidung einer persönlichen Haftung der Geschäftsleiter auf eine „Notgeschäftsführung“ umzustellen. In diesem Stadium werden wir regelmäßig als „Notärzte“ zur Hilfe gerufen, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren. Wir sorgen für eine belastbare Dokumentation der Sofortmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung. Die Geschäftsleitung navigieren wir dabei sicher durch das Dickicht an Krisenpflichten gegenüber dem Unternehmen sowie seinen Gläubigern und Gesellschaftern. Wir übernehmen in dieser Situation auch selbst Verantwortung, z.B. in der Rolle als Generalbevollmächtiger der Geschäftsleitung für die Sanierung.
Verhandlung der Sanierungsbeiträge auf Basis eines Sanierungskonzepts
Ist die akute Liquiditätskrise behoben und die Betriebsfortführung kurz- und mittelfristig gesichert, müssen für eine nachhaltige Sanierung die Ursachen der Liquiditätskrise identifiziert und behoben werden. Die Ursachen einer akuten Liquiditätskrise liegen häufig in den vorgelagerten Krisenstadien einer Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise oder Ertragskrise. Die Ursachen der Krise sind umfassend in den Blick zu nehmen und zu analysieren. Die Ziele der Sanierung („Leitbild des sanierten Unternehmens“) sind zu definieren. Aus der Analyse der Krisenursachen und der Definition der Ziele der Sanierung ist ein ganzheitliches Sanierungskonzept zu entwickeln, das die unterschiedlichen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen zur Krisenbewältigung und für den Neustart des Unternehmens zusammenfasst. Das Sanierungskonzept ist die Basis für Verhandlungen mit den unterschiedlichen Stakeholdern (Banken, Lieferanten, Gesellschaftern, Arbeitnehmern etc.) und die Umsetzung der Sanierung. Insbesondere Banken fordern für ihren Beitrag zur Sanierung (Stundungen, Laufzeitverlängerungen von Krediten, Neukredite etc.), dass die positive Sanierungsfähigkeit des Unternehmens auf der Basis des endverhandelten Sanierungskonzepts von einem unabhängigen Fachmann nach dem Standard "IDW S 6 – Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten" bestätigt wird. In dieser Phase unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Ausgestaltung des Sanierungskonzepts und der Dokumentation der Sanierungsbeiträge. Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für die Implementierung der Sanierungslösung. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Optionen und treffen die notwendigen Vorkehrungen für einen „Plan B“.
Umsetzung eines Sanierungskonzepts mithilfe eines Restrukturierungsplans nach dem StaRUG
In Sanierungssituationen können wirtschaftlich sinnvolle Lösungen von einzelnen Gläubigern oder Gesellschaftern blockiert werden. Rationale Entscheidungen der Mehrheit der von der Krise des schuldnerischen Unternehmens betroffenen Gläubiger oder Gesellschafter können sich nicht durchsetzen, sodass sich die Sanierungsaussichten deutlich verschlechtern können. Der Überwindung (auch) dieser Hindernisse der vorinsolvenzlichen Sanierung dienen die vom Gesetzgeber seit dem 1.1.2021 zur Verfügung gestellten neuen Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach dem StaRUG. Insbesondere eröffnet das StaRUG Unternehmen in der Krise die Möglichkeit, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. In einem Restrukturierungsplan können u.a. Forderungen und Sicherungsrechte der Gläubiger und Anteilsrechte der Gesellschafter neugestaltet werden. Das Ziel ist stets die Entschuldung des Unternehmens und die Sicherung der Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das StaRUG schafft damit einen Rechtsrahmen für eine insolvenzabwendende Sanierung.