Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie als Gläubiger Ihre Forderungen bei dem bestellten Insolvenzverwalter anmelden. Um das Verfahren dabei nicht zu verzögern, beachten Sie bitte folgende Angaben und Hinweise bei Ihrer Forderungsanmeldung:
Für Ihre Forderungsanmeldung verwenden Sie bitte das anhängende Formular:
Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht auf Antrag Schuldnern, sofern es sich um natürliche Personen handelt, die restlichen Schulden erlassen. Nähere Informationen über das Verfahren zur Restschuldbefreiuung finden Sie hier: