Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz) („StaRUG“) ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Mit dem StaRUG wird erstmals im deutschen Recht ein Rechtsrahmen für die vorinsolvenzliche Restrukturierung zur Verfügung gestellt. In Sanierungssituationen können wirtschaftlich sinnvolle Lösungen von einzelnen Gläubigern oder Gesellschaftern blockiert werden. Rationale Entscheidungen der Mehrheit der von der Krise des schuldnerischen Unternehmens betroffenen Gläubiger oder Gesellschafter können sich nicht durchsetzen, sodass sich die Sanierungsaussichten durch das mitunter opportunistische Verhalten einzelner Beteiligter („Akkordstörer“), deutlich verschlechtern können. Der Überwindung (auch) dieser Hindernisse der vorinsolvenzlichen Sanierung dient das StaRUG. Auch die Gesetzesbegründung nimmt im Kern darauf Bezug, dass das StaRUG der Schaffung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen dient, sodass Unternehmen in der Krise die Möglichkeit eröffnet wird, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren.
Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zum StaRUG
Client Alert: Am 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten und hat den neuen „Präventiven Restrukturierungsrahmen“ in Deutschland eingeführt