Stoßen die vorinsolvenzlichen Sanierungsbemühungen an ihre Grenzen, können der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung oder das sog. Schutzschirmverfahren den Befreiungsschlag für die Sanierung bringen. Beide Varianten eröffnen der Geschäftsführung die Möglichkeit, den schon vor dem Insolvenzantrag beschrittenen Sanierungsweg konsequent im Insolvenzverfahren weiterzugehen. Im Insolvenzverfahren stehen zusätzliche Sanierungsinstrumente zur Verfügung, die in schwierigen Lagen die Wende bringen und das persönliche Haftungsrisiko der Geschäftsleitung erheblich reduzieren. Die Eigenverwaltung wahrt Sanierungschancen!
Im Fall der Eigenverwaltung bleibt die bisherige Geschäftsführung am Ruder und lenkt das Unternehmen durch den komplexen Sanierungsprozess. Dabei wird sie regelmäßig durch einen Sanierungsexperten unterstützt. Mit unserer Erfahrung und Expertise meistern Sie die Unternehmensfortführung unter insolvenzrechtlichen Bedingungen und die Umsetzung des Sanierungskonzepts unter Nutzung der vielfältigen insolvenzrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere auch durch einen Insolvenzplan. Auf diesem Wege erreichen Sie gemeinsam mit uns das Sanierungsziel.
Das Schutzschirmverfahren machte zuletzt insbesondere in Großinsolvenzen vielfach positive Schlagzeilen. In zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Sanierungen im Insolvenzverfahren waren auch unsere Experten in unterschiedlichen Rollen auf Seiten des Unternehmens und der Geschäftsführung oder als Sachwalter beteiligt.
Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zur Eigenverwaltung