1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Informationen zum Insolvenzverfahren
Allgemeines
Fragen und Antworten – Allgemein
Fragen und Antworten – Dauer-/Einzelkarten-Besitzer
Fragen und Antworten – Anleihe-Gläubiger
Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse
Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020
Aktueller Sachstand zum Insolvenzverfahren
Presse
Fragen und Antworten – Gutscheininhaber
1. Ich habe einen Gutschein. Kann ich den nicht mehr einlösen?
Aus insolvenzrechtlichen Gründen dürfen keine Gutscheine mehr eingelöst werden, die vor dem 01.09.2020 gekauft wurden. Das (Rest-)Guthaben auf dem Gutschein stellt eine Insolvenzforderung da.
Wie Sie diese Insolvenzforderung im Insolvenzverfahren geltend machen, finden Sie hier.
2. Welche Gutscheine sind betroffen?
Alle Gutscheine, die von der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA vor dem 01.09.2020 gekauft wurden, die im Fanshop oder beim Ticketkauf eingelöst werden können.
Gutscheine der FCK Gastronomie GmbH, der 1. FCK Management GmbH sowie des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e. V. sind nicht betroffen.