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1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Informationen zum Insolvenzverfahren
Mit Schreiben vom 15.06.2020, am selben Tag eingegangen, beantragte die Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA beim Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht –, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zugleich beantragte sie eine Eigenverwaltung gem. § 270 InsO anzuordnen und einen vorläufigen Sachwalter gem. § 270 a Abs. 1 S. 2 InsO zu bestellen. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 15.06.2020 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Durch weiteren Beschluss des Insolvenzgerichts vom 01.09.2020 wurde sodann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Dr. Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt.
Ziel des Insolvenzverfahrens war es, die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA im Rahmen eines Insolvenzplans zu entschulden. Im Rahmen eines Insolvenzplans verzichten die Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen, um die Schuldenlast des von einer Insolvenz betroffenen Unternehmens auf ein tragfähiges Niveau zu reduzieren. Im Gegenzug erhalten die Gläubiger eine sogenannte Quotenzahlung auf ihre Forderungen, die ihnen im Vergleich zu einem Liquidationsszenario eine höhere Befriedigung ermöglicht. Auf diesem Weg kann der Rechtsträger erhalten bleiben, was Voraussetzung für die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA mit Blick auf die Lizenzierung zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga ist.
In dem Abstimmungs- und Erörterungstermin am 29.10.2020 haben die Insolvenzgläubiger (Gruppe 1 bis 5) den vorgelegten Insolvenzplan angenommen.
Die Forderungsanmeldungen (lfd. Nr. 38/1 bis 38/2394), die bis zum 27.10.2020 bei dem Sachwalter vorlagen, wurden im Prüfungstermin am 29.10.2020 geprüft. Die Gläubiger, deren Forderungen ganz oder teilweise bestritten wurden, haben von dem Sachwalter eine schriftliche Mitteilung über die Bestreitensgründe erhalten. Mit gleichem Schreiben wurden den Gläubigern die Regelungen des Insolvenzplans zu nachträglich angemeldeten Forderungen, bestrittenen Forderungen sowie über die Verjährung nach § 259b InsO bekannt gegeben. Die im Insolvenzplan angegebenen (Ausschluss-)Fristen waren dringend zu beachten.
Die bis zum 12.11.2020 (Ausschlussfrist) nachträglich eingegangenen Forderungsanmeldungen (lfd. Nr. 38/2395 bis 38/2409) wurden im Nachgang in die Insolvenztabelle aufgenommen sowie die Berichtigungen der Gläubiger berücksichtigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 07.12.2020 aufgehoben. Das Amt des Sachwalters des Dr. Andreas Kleinschmidt endete mit diesem Tag.
Die Hotline 030 726248917 sowie die E-Mail an 1FCK@whitecase.com sind nicht mehr aktiv.
Forderungsanmeldungen können nicht mehr bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt eingereicht werden. Eine Aufnahme in die Insolvenztabelle kann nicht mehr erfolgen.
Für die festgestellten Insolvenzforderungen ergab sich eine fixe Insolvenzquote für die Gläubiger der Gruppen 1 bis 4 in Höhe von 4,00 %. Diese Quote kam am 17.12.2020 bzw. 18.12.2020 an die Gläubiger, deren Bankverbindung bekannt war, durch Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt im Auftrag der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA zur Auszahlung.
Gemäß Ziffer 2.3.6.1 des Insolvenzplans, nehmen Forderungen eines Insolvenzgläubigers gegen die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, die bis zur Rechtskraft des Beschlusses über die Bestätigung des Insolvenzplans nicht zur Insolvenztabelle angemeldet wurden, an der Verteilung der Quote gemäß dem Insolvenzplan nicht teil. Gemäß Ziffer 2.3.6.2 des Insolvenzplans, hat die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA für bekannte, aber nicht angemeldete sowie für nicht bekannte Insolvenzforderungen eine Rückstellung gebildet. Sie können Ihre Forderung jetzt allenfalls gegenüber der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA geltend machen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Herrn Eugen Jack,
Fritz-Walter-Str. 1, 67663 Kaiserlautern
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