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Fragen und Antworten – Allgemein
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Informationen zum Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten – Dauer-/Einzelkarten-Besitzer
Fragen und Antworten – Gutscheininhaber
Fragen und Antworten – Anleihe-Gläubiger
Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse
Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020
Aktueller Sachstand zum Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten – Allgemein
1. Was sind (Insolvenz-)Gläubiger?
Jeder, der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (01.09.2020) eine begründete Forderung gegen die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hat, ist ein Insolvenzgläubiger.
2. Welche Forderungen/Ansprüche kann ich als (Insolvenz-) Gläubiger geltend machen?
Die Forderung gegen die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA kann zum Beispiel bestehen aus
- einem (anteiligen) Rückerstattungsanspruch aus einer Dauerkarte für die Saison 2019/2020 für 6 Spiele ohne Zuschauer
- einem Rückerstattungsanspruch für Kaufpreise von Einzelkarte für Heim- und Auswärtsspiele ohne Zuschauer
- Schadenersatz wegen (Rest-)Guthaben auf Gutscheinkarten, die bis 31.08.2020 gekauft wurden
- einem Rückzahlungsanspruch sowie einer nicht erfüllten Zinsforderung für Inhaber der Betze Anleihe 2013/2019 – sogenannte Schmuckurkunden „Betze Anleihe I“
- für offene Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen aus der Zeit vor dem 31.08.2020 sowie
- aus sonstigen Forderungen aus der Zeit vor dem 31.08.2020
3. Kann ich auf meine Forderung verzichten?
Ein Verzicht auf Ihre Forderung ist möglich. Dazu müssen Sie keine (schriftliche) Erklärung abgeben. Es genügt, wenn Sie Ihre Forderung NICHT zur Insolvenztabelle anmelden – also kein Anmeldeformular beim Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt einreichen. Damit nehmen Sie nicht am Insolvenzverfahren teil und verzichten auf Ihre Forderung.
Der Betrag in Form der Quote, der sonst bei Ihrer Teilnahme am Insolvenzverfahren an Sie ausgezahlt worden wäre, verbliebe dann – nach dem aktuellen Stand des Insolvenzplans – bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA. Dieser Betrag würde nicht auf die anderen Gläubiger aufgeteilt.
Sofern Sie bereits eine Forderung angemeldet haben, nun aber doch nicht an dem Verfahren teilnehmen möchten, können Sie Ihre Forderungsanmeldung auch wieder zurücknehmen. Hierzu müssten Sie schriftlich gegenüber dem Sachwalter mitteilen, dass Sie Ihre Forderungsanmeldung „zurücknehmen“ und „nicht am Verfahren teilnehmen möchten“. Eine formlose E-Mail reicht hier aber nicht aus! Es wird ein unterschriebenes Dokument benötigt, welches per Fax, Post oder als E-Mail-Anhang im pdf.-Format an den Sachwalter übermittelt werden muss.
4. Wie, wann und wo melde ich meine Forderung an?
Sollten Sie Ihre Stammdaten (Name, Firmierung, Anschrift, Bankverbindung) bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hinterlegt haben, wurden diese Daten durch die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA an Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt in seiner Eigenschaft als Sachwalter übergeben. Ihre Stammdaten können bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA zum Beispiel deshalb vorhanden sein, weil Sie Tickets gekauft haben oder sich bei Kauf einer Schmuckurkunde hinsichtlich der „Betze Anleihe I“ registrieren mussten. Die Stammdaten dürften also insbesondere von den Besitzern von Dauer- und Einzelkarten sowie von Inhabern einer Schmuckurkunde hinsichtlich der „Betze Anleihe I“ vorhanden sein. Auch wenn Sie als Lieferant oder Dienstleister in Geschäftsbeziehung mit der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA standen, liegen Ihre Stammdaten sowie die Höhe Ihrer Forderung dem Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt vor.
Von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt erhalten Sie bis spätestens zum 11.09.2020 ein vorausgefülltes Anmeldeformular mit Barcode, in dem bereits Ihre Stammdaten sowie Ihre Forderung eingedruckt sind.
Sollten Sie bis zum 11.09.2020 kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt Ihre Stammdaten nicht bekannt sind.
Nur, wenn Sie ein solches Anmeldeformular mit Barcode nicht bis zum 11.09.2020 erhalten haben, ist Ihre Forderung mithilfe der hier zum Download bereitstehenden Informationen, Formulare und Übersendungsschreiben bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt zur Insolvenztabelle anzumelden. Gehen Sie hierzu bitte auf „Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse“.
Ihre Forderungsanmeldung senden Sie bitte ausschließlich an folgende Adresse:
Dr. Andreas Kleinschmidt
als Sachwalter der
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
c/o STP Solution GmbH
Postfach 109175
18013 Rostock
Die Anmeldefrist für Forderungsanmeldung endet am 22.09.2020.
5. Wie erfahre ich den aktuellen Sachstand des Insolvenzverfahrens?
Die öffentlichen Informationen zu dem Insolvenzverfahren finden Sie auf dieser Internetseite der White & Case LLP von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt. Fortlaufend angepasst wird der Bereich „Aktueller Sachstand zum Insolvenzverfahren“.
Weder der Sachwalter noch das Insolvenzgericht ist zu Einzelauskünften gesetzlich verpflichtet. Im Interesse einer beschleunigten Verfahrensabwicklung wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen nicht beantwortet werden können.
6. Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?
Im Gläubigerinformationssystem (GIS) können Sie unmittelbar nach dem Berichts- und Prüfungstermin das Ergebnis der Prüfung der von Ihnen angemeldeten Forderung und nicht-öffentliche Informationen zu dem Verfahren einsehen.
Das Gläubigerinformationssystem (GIS) finden Sie auf der Internetseite der White & Case LLP unter folgendem Link: Gläubigerinformationssystem (GIS)
Für den Zugang zu dem Gläubigerinformationssystem (GIS) benötigen Sie Ihre Gläubiger-PIN.
- Sollten Sie von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt bis zum 11.09.2020 ein vorausgefülltes Anmeldeformular mit Barcode erhalten haben, finden Sie Ihre persönliche Gläubiger-PIN im Betreff dieses Schreibens.
- Sollten Sie kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, können Sie Ihre Gläubiger-PIN mit einer E-Mail an 1FCK@whitecase.com anfordern. Die Gläubiger-PIN wird Ihnen dann postalisch mitgeteilt.
Sollten Sie nach dem Prüfungstermin keine Nachricht von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt erhalten, können Sie davon ausgehen, dass die von Ihnen angemeldete Forderung zur Tabelle festgestellt wurde. Über bestrittene Forderungen werden Sie unaufgefordert von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt unterrichtet.
7. Was ist, wenn meine Forderung festgestellt ist?
Sollte Ihre zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung festgestellt worden sein, heißt das nicht, dass der gesamte Forderungsbetrag nun vollständig an Sie ausgezahlt wird. Die zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse wird erst vor Aufhebung des Verfahrens feststehen. Dies setzt voraus, dass es zu einer Bestätigung des Insolvenzplans kommt. Im Insolvenzplan wird die Quotenzahlung an die Insolvenzgläubiger festgelegt. Eine Quotenzahlung erfolgt gleichmäßig auf die festgestellten Insolvenzforderungen.
Zur Verdeutlichung: Wenn beispielsweise eine Quote von 1 % entsteht, wird diese Quote auf jeden festgestellten Forderungsbetrag gleichermaßen angewandt und die sich ergebende Summe an den Gläubiger ausgezahlt.
Beispiel: Ein Gläubiger mit einem festgestellten Betrag von € 50,00 erhält auf diese Forderung eine Quotenzahlung in Höhe von € 0,50 (1% von € 50,00). Ein Gläubiger mit einem festgestellten Betrag von € 500.000,00 bekäme auf diese Forderung eine Zahlung in Höhe von € 5.000,00 (1% von € 500.000,00).
Die Auszahlung erfolgt bei der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens, welches für die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA durchgeführt werden soll, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Diese Aufhebung ist noch für das Jahr 2020 geplant.
8. Was ist, wenn meine Forderung bestritten ist?
Sofern Ihre angemeldete Forderung durch den Sachwalter oder einen anderen Gläubiger bestritten wird, erhalten Sie nach dem Prüfungstermin unaufgefordert von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt eine Mitteilung, aus welcher der Grund für das Bestreiten hervorgeht. Sofern Sie dann die ggf. noch erforderlichen Unterlagen bzw. Erläuterungen nachreichen, kann eine Berichtigung des Prüfungsergebnisses erfolgen und Ihre Forderung nachträglich festgestellt werden.
9. Wann bekomme ich Geld?
Alle Insolvenzgläubiger erhalten Zahlungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, welche noch für das Jahr 2020 geplant ist.
Sollte Ihre zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung festgestellt worden sein, heißt das also nicht, dass der gesamte Forderungsbetrag an Sie ausgezahlt wird. Die zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse wird erst vor Aufhebung des Verfahrens feststehen. Dies setzt voraus, dass es zu einer Bestätigung des Insolvenzplans kommt. Im Insolvenzplan wird die Quotenzahlung an die Insolvenzgläubiger festgelegt. Eine Quotenzahlung erfolgt gleichmäßig auf die festgestellten Insolvenzforderungen.
Zur Verdeutlichung: Wenn beispielsweise eine Quote von 1 % entsteht, wird diese Quote auf jeden festgestellten Forderungsbetrag gleichermaßen angewandt und die sich ergebende Summe an den Gläubiger ausgezahlt.
Beispiel: Ein Gläubiger mit einem festgestellten Betrag von € 50,00 erhält auf diese Forderung eine Quotenzahlung in Höhe von € 0,50 (1% von € 50,00). Ein Gläubiger mit einem festgestellten Betrag von € 500.000,00 bekäme auf diese Forderung eine Zahlung in Höhe von € 5.000,00 (1% von € 500.000,00).
Die Auszahlung erfolgt bei der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens, welches für die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA durchgeführt werden soll, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Diese Aufhebung ist noch für das Jahr 2020 geplant.
Eine Auszahlung erfolgt dann auf die von Ihnen in der Forderungsanmeldung angegebenen Bankverbindung.
10. Kann ich das mir zustehende Geld verrechnen?
Eine Verrechnung von Forderungen von Ihnen gegenüber der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, die aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung am 01.09.2020 stammen, mit Forderungen der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA gegenüber Ihnen, die aus der Zeit nach Insolvenzeröffnung am 01.09.2020 stammen, ist aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht möglich.
11. Was ist, wenn meine Forderungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingeht?
Nachträgliche Forderungsanmeldungen sind vorbehaltlich etwaiger wirksamer materieller Ausschlussfristen im Insolvenzplan grundsätzlich möglich. Jedoch werden diese in einem nachträglichen Prüfungstermin oder aber im schriftlichen Verfahren geprüft. Insoweit können weitere Kosten für nachträgliche Forderungsanmeldungen entstehen, die sodann von dem jeweiligen Gläubiger zu tragen sind (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
12. Was geschieht in dem Gerichtstermin am 29.10.2020?
Bei dem vom Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht – angesetzten Termin handelt es sich um eine Veranstaltung des Gerichts, die Teil des Insolvenzverfahrens ist. In diesem Termin findet eine Gläubigerversammlung statt, in der zugleich der Berichtstermin (§ 156 InsO), der Prüfungstermin (§ 176 InsO) sowie der Abstimmungs- und Erörterungstermin (§ 235 InsO) abgehalten wird.
Gemäß § 156 InsO hat der Sachwalter im Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat darzulegen, ob Aussichten bestehen, das Unternehmen des Schuldners im Ganzen oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen jeweils für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden. Dem Schuldner, dem Gläubigerausschuss, dem Betriebsrat und dem Sprecherausschuss der leitenden Angestellten ist im Berichtstermin Gelegenheit zu geben, zu dem Bericht des Sachwalters Stellung zu nehmen.
Im Prüfungstermin werden gemäß § 176 InsO die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Sachwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
Im Abstimmungs- und Erörterungstermin werden nach § 235 InsO der Insolvenzplan und das Stimmrecht der Beteiligten erörtert. Anschließend wird über den Plan abgestimmt. Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, der Schuldner, der Betriebsrat und der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten sind besonders zu laden.
Aus Platzgründen wird der Gerichtstermin am 29.10.2020 nicht im Gerichtsgebäude selbst, sondern im Fritz-Walter-Stadion im Outdoor-Bereich (Nordtribüne) stattfinden. Der Termin wird mindestens vier Stunden dauern und ist unter einem strikten Hygienekonzept bezogen auf die COVID-19-Pandemie durchzuführen.
Weitere ausführliche Hinweise und Informationen zu dem Gerichtstermin am 29.10.2020 finden Sie unter „Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020“.
13. Kann ich an dem Gerichtstermin am 29.10.2020 teilnehmen?
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Gerichtstermin am 29.10.2020 finden Sie unter „Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020“.