- Home
- 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Informationen zum Insolvenzverfahren
- Fragen und Antworten – Anleihe-Gläubiger
Fragen und Antworten – Anleihe-Gläubiger
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Informationen zum Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten – Allgemein
Fragen und Antworten – Dauer-/Einzelkarten-Besitzer
Fragen und Antworten – Gutscheininhaber
Wichtige Dokumente, Formulare, Beschlüsse
Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020
Aktueller Sachstand zum Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten – Anleihe-Gläubiger
1. Was sind Anleihe-Gläubiger und was sind Gläubiger des über Kapilendo vermittelten Darlehens?
Anleihe-Gläubiger sind Inhaber der Anleihe 2013/2019 (sog. „Betze Anleihe I“) und Inhaber der Anleihe 2019/2022 (sog. „Betze Anleihe II“).
Gläubiger des über Kapilendo vermittelten Darlehens sind all diejenigen Personen, die an der über Kapilendo vermittelten Crowdfundingmaßnahme teilgenommen und in diesem Zug Kapital zur Verfügung gestellt haben.
2. Anleihe 2013/2019 (sog. „Betze Anleihe I“) – Schmuckurkunde
Inhaber der Anleihe 2013/2019, d.h. Inhaber von Schmuckurkunden, können derzeit aus zwingenden insolvenzrechtlichen Gründen keine Auszahlung von der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA erhalten. Jedoch können Forderungen aus der Anleihe 2013/2019 in diesem Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Wie Sie Forderungen aus Ihrer Anleihe 2013/2019 zur Insolvenztabelle anmelden, finden Sie hier.
3. Können Gläubiger der Anleihe 2019/2022 (sog. „Betze Anleihe II“) Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden?
Nein! Die Anleihe 2019/2022 wurde von dem 1. Fußball-Club Kaiserlautern e.V. (1.FCK) nach der Ausgliederung der Profiabteilung emittiert. Schuldnerin der Anleihe ist daher nicht die 1. FC Kaiserlautern GmbH & Co. KGaA, sondern ausschließlich der 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1.FCK). Eine Teilnahme an dem Insolvenzverfahren ist daher für Gläubiger der Anleihe 2019/2022 nicht möglich.
4. Müssen oder sollen die Gläubiger des über die Kapilendo AG vermittelten Darlehens Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden?
Nein! Jeder einzelne Gläubiger hat seine Forderung gegenüber der 1. FC Kaiserlautern GmbH & Co. KGaA nach Ziffer 9.3 des jeweiligen Darlehensvertrags, der hinsichtlich aller Gläubiger gleichlautend ausgestaltet wurde, für den Verwertungsfall antizipiert, d.h. mit Vertragsabschluss, ausschließlich zum Zweck der Einziehung treuhänderisch an die Kapilendo AG abgetreten. Bei dieser Abtretung handelt es sich um eine sog. Inkassozession, bei der die Vollrechtsinhaberschaft auf die Kapilendo AG übergegangen ist. Folglich ist im Außenverhältnis die Kapilendo AG Gläubigerin der Darlehensforderungen und berechtigt, diese im Insolvenzverfahren anzumelden. Die einzelnen Darlehensgeber des über die Kapilendo AG vermittelten Darlehens müssen daher NICHT tätig werden.
5. Kann ich auf meine Forderung aus der „Betze Anleihe I“ verzichten?
Ein Verzicht auf Ihre Forderung gegenüber der 1. FC Kaiserlautern GmbH & Co. KGaA ist möglich. Dazu müssen Sie keine (schriftliche) Erklärung abgeben. Es genügt, wenn Sie Ihre Forderung NICHT zur Insolvenztabelle anmelden – also kein Anmeldeformular beim Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt einreichen. Damit nehmen Sie nicht am Insolvenzverfahren teil und verzichten auf Ihre Forderung.
Der Betrag in Form der Quote, der sonst bei Ihrer Teilnahme am Insolvenzverfahren an Sie ausgezahlt worden wäre, verbliebe dann – nach dem aktuellen Stand des Insolvenzplans – bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA. Dieser Betrag würde nicht auf die anderen Gläubiger aufgeteilt.
Sofern Sie bereits eine Forderung angemeldet haben, nun aber doch nicht an dem Verfahren teilnehmen möchten, können Sie Ihre Forderungsanmeldung auch wieder zurücknehmen. Hierzu müssten Sie schriftlich gegenüber dem Sachwalter mitteilen, dass Sie Ihre Forderungsanmeldung „zurücknehmen“ und „nicht am Verfahren teilnehmen möchten“. Eine formlose E-Mail reicht hier aber nicht aus! Es wird ein unterschriebenes Dokument benötigt, welches per Fax, Post oder als E-Mail-Anhang im pdf.-Format an den Sachwalter übermittelt werden muss.