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Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020
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Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020:
1. Informationen zum Inhalt des Gerichtstermins am 29.10.2020
Bei dem vom Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht – angesetzten Termin handelt es sich um eine Veranstaltung des Gerichts, die Teil des Insolvenzverfahrens ist. In diesem Termin findet eine Gläubigerversammlung statt, in der zugleich der Berichtstermin (§ 156 InsO), der Prüfungstermin (§ 176 InsO) sowie der Abstimmungs- und Erörterungstermin (§ 235 InsO) abgehalten wird.
Gemäß § 156 InsO hat der Sachwalter im Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat darzulegen, ob Aussichten bestehen, das Unternehmen des Schuldners im Ganzen oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen jeweils für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden. Dem Schuldner, dem Gläubigerausschuss, dem Betriebsrat und dem Sprecherausschuss der leitenden Angestellten ist im Berichtstermin Gelegenheit zu geben, zu dem Bericht des Sachwalters Stellung zu nehmen.
Im Prüfungstermin werden gemäß § 176 InsO die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach nachgeprüft. Die Forderungen, die vom Sachwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
Im Abstimmungs- und Erörterungstermin werden nach § 235 InsO der Insolvenzplan und das Stimmrecht der Beteiligten erörtert. Anschließend wird über den Plan abgestimmt. Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, der Schuldner, der Betriebsrat und der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten sind besonders zu laden.
Aus Platzgründen wird der Gerichtstermin am 29.10.2020 nicht im Gerichtsgebäude selbst, sondern im Fritz-Walter-Stadion im Outdoor-Bereich (Nordtribüne) stattfinden. Der Termin wird mindestens vier Stunden dauern und ist unter einem strikten Hygienekonzept bezogen auf die COVID-19-Pandemie durchzuführen.
2. Voraussetzungen zur Teilnahme am Gerichtstermin am 29.10.2020 um 10:00 Uhr
Der Gerichtstermin ist KEINE ÖFFENTLICHE Veranstaltung. Für den Termin ist eine Dauer von mindestens vier Stunden angesetzt. Der Gerichtstermin findet ungeachtet der Witterungsverhältnisse im Fritz-Walter-Stadion im Outdoor-Bereich (Nordtribüne) statt.
Eine persönliche Teilnahme ist nur Gläubigern gestattet, die eine Insolvenzforderung beim Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Teilnehmen darf nur der Gläubiger und Forderungsinhaber selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
Das Hausrecht vor, während und nach dem Termin im Fritz-Walter-Stadion hat die Justizwachtmeisterei des Amtsgerichts Kaiserslautern inne. Diese bevollmächtigt zusätzlich einen privaten Ordnungsdienst, welcher bei Einhaltung und Durchsetzung der gerichtlich angeordneten Regelungen sowie der Sitzungsordnung unterstützt. Den Justizwachtmeistern sowie dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten.
Das Einlassverfahren inkl. Personen- und Taschenkontrolle beginnt um 08:00 Uhr. Wegen der hohen Anzahl der erwarteten Teilnehmer werden Sie aufgefordert, rechtzeitig für das Einlassverfahren zu erscheinen. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens. Die Personen- und Taschenkontrolle erfolgt durch die Justizwachtmeister sowie durch das Ordnungspersonal, welches der Justizwachtmeisterei unterstellt ist. Vor dem Betreten des Eingangsbereichs haben sich alle Beteiligten (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, die sich mit einem Rechtsanwaltsausweis ausweisen können) auf Waffen und gefährliche Werkzeuge untersuchen zu lassen. Personen, die sich weigern, sich vorgenannten Maßnahmen zu unterziehen, werden zurückgewiesen.
Wenn juristischen Personen oder Personengesellschaften Forderungen als Gläubiger zur Insolvenztabelle angemeldet haben, können nur deren organschaftliche Vertreter in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter oder aber von Letzteren bevollmächtigte Personen für die Gläubigerin an der Gläubigerversammlung teilnehmen.
Die Eigenschaft als organschaftlicher Vertreter muss spätestens im Gerichtstermin anhand von Originalunterlagen (Vollmachten, aktueller (nicht älter als eine Woche) Handelsregister-Auszug) sowie gültigen amtlichen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) nachgewiesen werden.
Gläubigervertreter, (verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte, Stimmrechtsbevollmächtige etc.) müssen eine Originalvollmacht vorlegen, mit der sie der Gläubiger zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigt. Gleichzeitig ist eine Ausweiskopie des Gläubigers bzw. des organschaftlichen Vertreters der Gläubigerin vorzulegen, mit der ein Unterschriftsabgleich möglich ist. Sollte der vertretene Gläubiger eine juristische Person oder Personengesellschaft sein, muss der Gläubigervertreter zusätzlich einen aktuellen (nicht älter als eine Woche) Handelsregister-Auszug vorlegen, aus dem die Namen der organschaftlichen Vertreter hervorgehen, die die Vollmacht unterzeichnet haben. Der Einlass des Gläubigervertreters erfolgt nur unter Vorlage gültiger amtlicher Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass).
Soweit der Gläubiger selbst eine natürliche Person ist, erfolgt der Einlass nur unter Vorlage gültiger amtlicher Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass).
Etwaige Kosten (Reisekosten, Dienstausfall etc.), die Ihnen durch die Teilnahme am Termin entstehen, werden nicht erstattet und können nicht zusätzlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Gläubiger, die an dem Termin teilnehmen möchten, werden im Hinblick auf die aktuelle Situation der COVID-19-Pandemie vom Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht – gebeten, Ihre Teilnahme an dem Termin im Vorfeld anzumelden. Bitte kreuzen Sie hierfür auf dem Anmeldeformular an, dass Sie an dem Termin teilnehmen werden. Zusätzlich sind Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer des Teilnehmers anzugeben.
Das Insolvenzgericht behält sich vor, Ihre personenbezogenen Daten polizeilich zu überprüfen und Sie bei Negativeinträgen nach § 175 Abs. 3 GVG von dem Gerichtstermin auszuschließen.
Besucher, wie zum Beispiel sämtliche Mitglieder eines Fanclubs, werden nach § 175 Abs. 3 GVG nicht zugelassen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung i.S.d. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Behelfsmaske) ist vorgeschrieben. Zu tragen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere
- beim Anstehen zur Einlasskontrolle,
- währende dem Einlass- und den Abstimmungsverfahren,
- während des gesamten Aufenthalts im Fritz-Walter-Stadion.
Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m ist einzuhalten. Dies gilt insbesondere
- beim Anstehen zur Einlasskontrolle,
- während dem Einlass- und den Abstimmungsverfahren,
- während des gesamten Aufenthalts im Fritz-Walter-Stadion.Die vorgegebenen und gekennzeichneten Laufwege sind ausnahmslos einzuhalten.
Die zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung geltenden allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona Virus sind zu beachten. Weitere Maßnahmen können durch den Vorsitzenden angeordnet werden. Verstöße gegen die Masken- und Abstandsregelungen werden unmittelbar durch die vor Ort anwesenden Ordnungsbehörden der Stadt Kaiserslautern mit Bußgeldern belegt.
Eine Bewirtung mit Speisen und Getränken im Fritz-Walter-Stadion erfolgt nicht. Den Teilnehmern wird gestattet pro Person eine Kunststoff-Flasche mit einer Füllmenge von bis zu 1,5 Litern mitzubringen. Es sind ausschließlich alkoholfreie Getränke zugelassen. Speisen und alkoholische Getränke sind untersagt.
Die Mitnahme von Laptops in das Fritz-Walter-Stadion ist nicht erlaubt. Mobiltelefone sind mit Beginn des Gerichtstermins abzuschalten. Eine Stummschaltung genügt nicht. Während der Sitzung sind Film- und Fotokameras und sonstige Geräte, die zur Tonaufnahme geeignet sind, nicht erlaubt. Es wird durch das Insolvenzgericht angeordnet, dass die Justizwachtmeister, sowie das ihnen unterstellte Ordnungspersonal befugt sind, während der Sitzung Mobiltelefone, Kameras und ähnliche Geräte bei Zuwiderhandlung sofort einzuziehen. Diese werden für die Dauer der Sitzung eingezogen und erst nach Ende der Sitzung wieder an die Eigentümer ausgehändigt.
Die Mitnahme von Plakaten, Bannern, Schildern und Pyrotechnik sämtlicher Art, Waffen, sonstigen waffenähnlichen Gegenständen, Schlagringen, Elektroschockern, Messern sowie Pfefferspray/Reizstoffsprühgeräte ist untersagt. Diese Gegenstände werden beim Einlass eingezogen und erst bei Verlassen der Sitzung wieder an die Eigentümer ausgehändigt, sofern ihr Besitz nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt.