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Informationen zur Forderungsanmeldung für
Einzelkarten-Besitzer
Sie sind Besitzer einer Einzelkarte für ein Heim- und/oder Auswärtsspiel für die Saison 2019/2020? Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat das Spiel ohne Zuschauer stattgefunden? Ihnen steht ein Rückerstattungsanspruch für den Kaufpreis zu!
Hier erhalten Sie die notwendigen Informationen sowie Unterlagen zum Download:
In diesem Insolvenzverfahren sind bis zu 18.000 Gläubiger zu berücksichtigen. Um das Verfahren sachgerecht bearbeiten zu können, bin ich auf eine weitgehende Automatisierung der Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung angewiesen.
Daher bitte ich Sie, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu lesen und zu beachten:
Sollten Sie eine Einzelkarte gekauft haben und dort Ihre Stammdaten (Name, Firmierung, Anschrift, Bankverbindung) hinterlegt haben, wurden diese Daten durch die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA an Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt in seiner Eigenschaft als Sachwalter übergeben. Von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt erhalten Sie bis spätestens zum 11.09.2020 ein vorausgefülltes Anmeldeformular mit Barcode, in dem bereits Ihre Stammdaten sowie Ihre Forderung eingedruckt sind.
Sollten Sie bis zum 11.09.2020 kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt Ihre Stammdaten nicht bekannt sind. Zur Vermeidung von Doppelanmeldungen bitte ich Sie, den Ablauf des 11.09.2020 abzuwarten.
Nur, wenn Sie ein solches Anmeldeformular mit Barcode nicht bis zum 11.09.2020 erhalten haben, ist Ihr Rückforderungsanspruch mithilfe der hier zum Download bereitstehenden Informationen, Formulare und Übersendungsschreiben bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt zur Insolvenztabelle anzumelden.
Diese Insolvenzforderung können Sie jetzt nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens durch eine Forderungsanmeldung bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt in seiner Eigenschaft als Sachwalter geltend machen.
Alle Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit, ihre Insolvenzforderungen bis spätestens zum
22.09.2020
bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt in seiner Eigenschaft als Sachwalter geltend zu machen. Forderungsanmeldungen, die vor dem 01.09.2020 bereits erfolgt sind, können leider nicht berücksichtigt werden. Entsprechende Forderungen müssen daher erneut angemeldet werden.
Hinweise zum Anmeldeformular:
Bitte verwenden Sie für Ihre Forderungsanmeldung ausschließlich das hier zum Download bereitstehende Anmeldeformular nebst Übersendungsschreiben.
Im Anmeldeformular sind in dem Feld „Gläubiger“ ihre Stammdaten bestehend aus Vorname, Name, Firma und Postanschrift) anzugeben. Ferner geben Sie bitte eine Bankverbindung an, auf die eine Quotenzahlung erfolgen kann.
Bei Anmeldungen von Insolvenzforderungen durch einen Gläubigervertreter (z.B. Rechtsanwalt) ist eine speziell auf das Insolvenzverfahren bezogene Vollmacht inkl. Geldempfangsvollmacht beizufügen. Die Geldempfangsvollmacht wird insbesondere benötigt, wenn der Gläubigervertreter für Sie die Quotenzahlung in Empfang nehmen soll. Der Gläubigervertreter hat dann seine Bankverbindung für eine Quotenzahlung anzugeben.
In dem Anmeldeformular ist der von der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA geschuldete Betrag, aufgeteilt in Hauptforderung, Zinsen und Kosten zu benennen. Die angemeldeten Forderungsbeträge sind in EURO anzugeben.
– Hauptforderung
Die Einzelkarte/n ist/sind je nach Auftrags-Nummer als eine Hauptforderung anzumelden. Wenn unter einer Auftrags-Nummer mehrere Einzelkarten gekauft wurden, können diese Einzelkarten nur zusammengefasst als eine Hauptforderung geltend gemacht werden. Für die automatisierte Forderungsprüfung ist ausschließlich die Auftrags-Nummer maßgeblich.
Achtung!!! Nur bei Auswärtsspielen ist keine Auftrags-Nr. vergeben worden.
Der Grund der Hauptforderung ist im Anmeldeformular bereits vorgedruckt und lautet: „Rückerstattungsanspruch wegen Nichterfüllung (Fußballspiel ohne Zuschauer) für Saison 2019/2020“
Zwingend erforderlich ist die Ergänzung der Auftrags-Nr., Anzahl der Tickets und die Benennung der Begegnung. Zusätzlich ist anzukreuzen, ob es sich um ein Heim- oder Auswärtsspiel handelt.
Die Hauptforderung umfasst den Kaufpreis für das/die Einzelkarte/n je Auftrags-Nr. sowie Portogebühren für die Übersendung der Einzelkarte/n sowie vorab bezahlte Fahrkarten für Bus/Bahn.
Beispiel A: Mit Auftrags-Nr. 123565 wurden 3 Einzelkarten für einen Gesamtkaufpreis von € 90,00 gekauft (je Einzelkarte € 30,00). Zusätzlich sind € 1,50 für das Porto angefallen. Sie haben insgesamt € 91,50 bezahlt.
Die anzumeldende Hauptforderung beträgt im Beispiel A € 91,50.
Beispiel B: Mit Auftrags-Nr. 123566 wurde auf der Geschäftsstelle/im Fanshop eine Einzelkarte für einen Kaufpreis von € 45,00 gekauft. Kosten für Porto sind nicht angefallen. Sie haben an der Kasse auf der Geschäftsstelle/im Fanshop insgesamt € 45,00 bezahlt.
Die anzumeldende Hauptforderung beträgt im Beispiel B € 45,00.
Beispiel C: Herr Max Müller hat mit Auftrags-Nr. 123567 für den Fanclub „Rote Teufel“ für alle 15 Mitglieder Einzelkarten für € 300,00 (je Einzelkarte € 20,00) gekauft. Zusätzlich sind € 1,50 für das Porto angefallen. Herr Max Müller hat insgesamt € 301,50 bezahlt.
Anschließend hat er die 15 Einzelkarten an jedes Mitglied übergeben und von jedem € 20,00 erhalten.
Die anzumeldende Hauptforderung beträgt im Beispiel C € 301,50. ABER!!!! Nur einer der 15 Mitglieder, vorzugsweise Herr Max Müller, kann für alle die € 301,50 als eine Hauptforderung geltend machen, da eine Forderungsanmeldung nur gesammelt je Auftrags-Nummer möglich ist.
Nur die Person, die die Forderung dann für alle zur Insolvenztabelle anmeldet, wird als Gläubiger erfasst.
Zum Nachweis der Hauptforderung ist/sind das/die Einzelkarte/n im Original beizufügen. Diese kleben Sie auf ein weißes DIN-A4 Blatt (bei mehreren Einzelkarten bitte mehrere weiße DIN-A4 Blätter benutzen) und fügen diese/s dem Anmeldeformular als Anlage bei.
Sollten Ihnen das/die Einzelkarte/n nicht mehr vorliegen, müssen Sie sich im Fanshop im Fritz-Walter-Stadion eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen, die ersatzweise als Nachweis der Hauptforderung beigefügt werden muss.
– Zinsen
Auf die Hauptforderung können Zinsen für den Zeitraum ab Fälligkeit der Forderung bis einen Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also bis einschließlich 31.08.2020), geltend gemacht werden. Der Zinssatz beträgt die im Handelsverkehr gültigen fünf bzw. neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Sofern Sie Zinsen geltend machen, dürfen diese nur ab Fälligkeit bis einen Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also zum 31.08.2020, berechnet werden. Eine entsprechende Berechnung für den Gesamtbetrag der geltend gemachten Zinsen ist beizufügen. Diese können Sie beispielsweise über https://basiszinssatz.de erstellen und ausdrucken.
Zinsen ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie Kosten, die durch die Teilnahme am Insolvenzverfahren (z.B. Anwaltskosten für Ihre Forderungsanmeldung) entstehen, können nicht angemeldet werden (§ 39 InsO).
– Kosten
Ihnen werden pauschal € 10,00 für etwaig entstandene Kosten zugesprochen. Der Betrag ist in dem Anmeldeformular bereits eingedruckt. Sollten Sie weitere Kosten (z.B. Mahngebühren, RA-Gebühren, etc.) geltend machen, streichen Sie die € 10,00 durch und tragen die Summe Ihrer Kostenforderung ein. Der Forderungsanmeldung sind dann zusätzlich eine detaillierte Forderungsaufstellung sowie die Belege/Nachweise/Urkunden beizufügen, aus denen die (Zusammensetzung) der Kosten in Einzelbeträgen ersichtlich ist.
Bitte teilen Sie Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt unverzüglich mit, wenn Sie Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Es wird hier um eine separate schriftliche Mitteilung gebeten. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind ggf. zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Im Anmeldeformular ist dann unter „Abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls“ ein entsprechendes Kreuz zu setzen.
Eine Anmeldung Ihrer Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle beim Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt berechtigt Sie als Gläubiger zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung nebst Berichts- und Prüfungstermin sowie Abstimmung- und Erörterungstermin am 29.10.2020. Im Hinblick auf die aktuelle Situation der COVID-19-Pandemie werden Sie gemäß den Vorgaben des Amtsgerichts Kaiserslautern -Insolvenzgericht- gebeten, Ihre Teilnahme an dem Termin im Vorfeld anzumelden. Dazu bitte ich auf dem Anmeldeformular anzukreuzen, dass Sie an dem Termin teilnehmen. Zusätzlich sind Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer des Teilnehmers anzugeben.
Ausführliche Hinweise und Informationen zu dem Gerichtstermin am 29.10.2020 finden Sie unter „Hinweise und Informationen zum Gerichtstermin am 29.10.2020“.
Nur unterschriebene Forderungsanmeldungen sind wirksam.
Forderungsanmeldungen, die schon vor Eröffnung des Verfahrens eingereicht wurden, können nicht berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie Ihre Anmeldung daher nochmals ein.
Hinweise zum Übersendungsschreiben
Für die Übersendung der Forderungsanmeldungen nutzen Sie bitte die Vorlage Übersendungsschreiben, die ebenfalls zum Download bereit steht.
Auf dem Übersendungsschreiben ist das Datum zu ergänzen. Darüber hinaus bitte ich Sie anzukreuzen, welche Belege und weiteren Dokumente dem Anmeldeformular beigefügt sind. Gegebenenfalls kann hier auch eine Ergänzung in dem vorgegebenen Bereich des Übersendungsschreibens erfolgen.
Dringend erforderlich ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten bestehend aus Vorname, Nachname, ggf. Firma, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse, im Anschreiben. Diese werden für Rückfragen benötigt.
Bitte unterschreiben Sie auch das Übersendungsschreiben.
Hinweise zur Einreichung der Anmeldeunterlagen
Das Übersendungsschreiben nebst Anmeldeformular und Anlagen ist zu übersenden an:
Dr. Andreas Kleinschmidt
als Sachwalter der
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
c/o STP Solution GmbH
Postfach 109175
18013 Rostock
Wegen der Vielzahl der Forderungsanmeldungen kann eine Eingangsbestätigung für den Eingang der Forderungsanmeldung bei Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt nicht erteilt werde.
Die öffentlichen Informationen zu dem Insolvenzverfahren finden Sie auf dieser Internetseite der White & Case LLP von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt. Fortlaufend angepasst wird der Bereich „Aktueller Sachstand zum Insolvenzverfahren“.
Sollten Sie Fragen haben, verwenden Sie den für Sie passenden Bereich bei „Fragen und Antworten“. Fragen, die dort nicht beantwortet werden, senden Sie bitte an 1FCK@whitecase.com. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über die Hotline 030 726248917 Fragen zu stellen. Über die Hotline erreichen Sie einen persönlichen Ansprechpartner von Montag bis Freitag in der Zeit vom 09:00-12:00 Uhr.
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Antworten nur auf Fragen erfolgen können, die nicht schon auf der Website behandelt werden und dass eine schriftliche Beantwortung einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wird.
Im Gläubigerinformationssystem (GIS) können Sie unmittelbar nach dem Berichts- und Prüfungstermin das Ergebnis der Prüfung der von Ihnen angemeldeten Forderung und nicht-öffentliche Informationen zu dem Verfahren einsehen.
Das Gläubigerinformationssystem (GIS) finden Sie auf der Internetseite der White & Case LLP unter folgendem Link: Gläubigerinformationssystem (GIS)
Für den Zugang zu dem Gläubigerinformationssystem (GIS) benötigen Sie Ihre Gläubiger-PIN.
- Sollten Sie von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt bis zum 11.09.2020 ein vorausgefülltes Anmeldeformular mit Barcode erhalten haben, finden Sie Ihre persönliche Gläubiger-PIN im Betreff dieses Schreibens.
- Sollten Sie kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, können Sie Ihre Gläubiger-PIN mit einer E-Mail an 1FCK@whitecase.com anfordern. Die Gläubiger-PIN wird Ihnen dann postalisch mitgeteilt.
Sollten Sie nach dem Prüfungstermin keine Nachricht von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt erhalten, können Sie davon ausgehen, dass die von Ihnen angemeldete Forderung zur Tabelle festgestellt wurde. Über bestrittene Forderungen werden Sie unaufgefordert von Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt unterrichtet.
Weder der Sachwalter noch das Insolvenzgericht ist zu Einzelauskünften gesetzlich verpflichtet. Im Interesse einer beschleunigten Verfahrensabwicklung bitte ich um Verständnis, dass Sachstandsanfragen nicht beantwortet werden können.