Zur Sicherung der Sanierungsaussichten in Krisensituationen setzen wir alles daran, schon zu Beginn die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Betriebsfortführung zu stellen. Hierzu zählen die Kommunikation mit Mitarbeitern, Lieferanten, Dienstleistern und insbesondere Kunden sowie Auftraggebern. Wir begleiten das Unternehmen sowohl in Restrukturierungsverfahren nach StaRUG als auch in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. So können auch persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsleitung reduziert werden. In Regelinsolvenzverfahren verantworten wir als Insolvenzverwalter die Betriebsfortführung.
Parallel dazu erarbeiten wir gemeinsam mit den Beteiligten erfolgreiche Sanierungslösungen – insbesondere durch Restrukturierungs- bzw. Insolvenzplan oder übertragende Sanierung. Unser Augenmerk liegt dabei auf dem Erhalt des Unternehmens und dem damit verbundenen Erhalt von Arbeitsplätzen. Denn die Erfahrung zeigt, dass durch die Fortführung und Sanierung eines Unternehmens nicht nur Arbeitsplätze erhalten bleiben, sondern auch für die Gläubiger wesentlich bessere Ergebnisse erzielt werden.
Um die erforderlichen Prüfungen für die Umsetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen in der erforderlichen Tiefe vorzunehmen, sind wir auf die Betriebsfortführung in Krisensituationen spezialisiert und haben so bereits zahlreiche Betriebsfortführungen erfolgreich begleitet.