Wismar/Herbrechtingen/Ettenheim/Hamburg – Nachdem sämtliche bei Vertragsschluss vom 1. Mai 2016 vereinbarten Bedingungen per Ende Juni erfüllt worden waren, übernahmen mit dem heutigen Datum die Käufer von drei deutschen Werken der insolventen German Pellets GmbH ihr Eigentum von der Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei White & Case in Hamburg.
Eigentümer des Werks in Wismar wurde die von den Metropolitan Equity Partners Management, LLC, New York kontrollierte Wismar Pellets GmbH, während für die Werke in Ettenheim und Herbrechtingen die J. Rettenmaier & Söhne GmbH + Co KG als Eigentümerin verantwortlich zeichnet. Mit der Übergabe des Eigentums werden auch die Beschäftigungsverhältnisse weitestgehend von den Käufern übernommen. Darüber wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werke in den vergangenen Tagen eingehend informiert. In allen drei Werken bleiben nahezu sämtliche Arbeitsplätze in der Produktion erhalten. Am Standort Wismar kam es in der Administration zu Personalanpassungen.
Seit den Abschlüssen der Kaufverträge standen die Werke unter der Verantwortung der Insolvenzverwalterin und wurden bis zum Closing fortlaufend betrieben. An allen drei Standorten sind Pellets produziert worden. Mit der Produktionsaufnahme in dem Werk einer Tochtergesellschaft der German Pellets GmbH in Torgau wird in absehbarer Zeit gerechnet. Dieses Werk wurde ebenfalls bereits veräußert, hier liegen die Vollzugsvoraussetzungen jedoch noch nicht vollständig vor. „Wir sind sehr zufrieden, dass alle Beteiligten ihre Beiträge zur Erfüllung der Verträge geleistet und damit die Voraussetzungen für die langfristige Fortführung der Betriebe mit nahezu allen Arbeitsplätzen geschaffen haben,“ kommentiert Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde.
„Zwischen Abschluss und Vollzug dieser komplexen Vertragswerke vergingen rund zwei Monate, in denen Löschungsbewilligungen und sonstige Erklärungen bei Grundpfandrechtsgläubigern und sonstigen Dritten eingeholt werden mussten. Den Vertragspartnern, Sicherungsgläubigern und deren Beratern und Vertretern sowie allen weiteren Beteiligten danke ich für die kooperative Zusammenarbeit. Den neuen Eigentümern wünsche ich viel Erfolg bei der Fortführung der Werke“, ergänzt Bettina Schmudde.
Werke in Langerlo und den USA mit langfristigen Perspektiven
Im Juni wurde das kurz vor der Insolvenz von German Pellets erworbene Kohlekraftwerk im belgischen Langerlo unter der Mitwirkung der Insolvenzverwalterin einer langfristigen Lösung durch Verkauf zugeführt.
Die Pelletprojekte von German Pellets in den USA werden durch das US-Kompetenzteam unter der Regie der Insolvenzverwalterin weitergeführt. Die amerikanischen Gesellschaften in Texas und Louisiana, die über bedeutende Produktionskapazitäten verfügen, durchlaufen aktuell Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des U.S. Bankruptcy Code. Gemeinsam mit den Rechtsanwälten der US-Anleger, die ca. USD 550 Mio. in die dortigen Unternehmen investiert haben, werden gegenwärtig nachhaltige Restrukturierungs- und Fortführungslösungen erarbeitet.
Das Team unter Leitung von Partnerin Bettina Schmudde bestand aus den Partnern Dr. Sven-Holger Undritz, Sylvia Fiebig (Insolvenzrecht), Patrick Narr (M&A), Hendrik Röger (Arbeitsrecht), Markus Mette (IP) sowie den Local Partnern Dr. Martin Heidrich, Dr. Ellen Meyer-Sommer, Christian Abel (alle Insolvenzrecht) und Dr. Menso Engelmann (M&A). Unterstützt wurden Sie von den Associates Nicolas Rebel und Dr. Kjell Jacobsen (M&A), Béla Knof, Martin Asseburg (Insolvenzrecht), Carola Boeckmann (Arbeitsrecht) und Dr. Gero von Jhering (Litigation). Das Team ist am Standort Hamburg tätig.
Hinweis für Anlagegläubiger der German Pellets
Umfangreiche aktuelle Informationen für die Anleihe-, Genussschein- und Genussrechts-Gläubiger von German Pellets finden sich auf dem Informationsportal der Insolvenzverwaltung (siehe: https://german-pellets.insolvenz-solution.de).
Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 12. Mai 2016 zu Versammlungen der Anleihe- bzw. Genussscheingläubiger vom 5. bis 8. Juli 2016 einberufen, in denen gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger bzw. Genussscheininhaber gewählt werden können (siehe: https://german-pellets.insolvenz-solution.de). Die gewählten gemeinsamen Vertreter werden dann die Forderungen der Anleihegläubiger bzw. der Inhaber von Genussscheinen zur Insolvenztabelle anzumelden haben, das Stimmrecht in der Gläubigerversammlung ausüben und etwaige Quotenzahlungen an alle Anleihe- bzw. Genussscheingläubiger verteilen.
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