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Tournesol Idstein Betriebs GmbH: Informationen zum Insolvenzverfahren
Folgende Inhalte finden Sie auf diesen Seiten:
1. Allgemeines
Mit Schreiben vom 14.12.2018 beantragte die Geschäftsführung der Tournesol Idstein Betriebs GmbH aus Idstein die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Durch Beschluss vom 14.12.2018 bestellte das Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht – Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt zur Sicherung der Insolvenzmasse zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Auf Anregung von Herrn Dr. Kleinschmidt ordnete das Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht – durch Beschluss vom 17.01.2019 sodann ein allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 InsO an und übertrug die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter (sog. starke vorläufige Insolvenzverwaltung). Ferner wurde die Arbeitgeberbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden – Insolvenzgericht – vom 01.03.2019 wurde sodann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tournesol Idstein Betriebs GmbH eröffnet und Herr Dr. Kleinschmidt zum Insolvenzverwalter bestellt. Eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses finden Sie unter Wichtige Dokumente.
Aufgrund der hohen Anzahl der bis zu 3.000 erwarteten Gläubiger und der unterschiedlichen Informationsbedürfnisse der Beteiligten wurde dieses Informationsportal eingerichtet. Hier können Informationen zu dem laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tournesol Idstein Betriebs GmbH abgerufen werden.
Das von der Schuldnerin geführte Schwimmbad mit Sauna- und Fitnessbereich sowie einem Beauty & Wellness SPA und einer umfangreichen Gastronomie wurde am 10.12.2018, also kurz vor Stellung des Insolvenzantrags, durch die österreichische Oberbank AG als Erbbauberechtigte der genutzten Immobilie zwangsweise geräumt. Der Geschäftsbetrieb kam dadurch vollständig zum Erliegen.
Nach intensiven und schwierigen Verhandlungen kam es schließlich Ende Februar 2019 zu einer Verständigung zwischen der Stadt Idstein, der Oberbank AG und dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter, in deren Folge die Schuldnerin seit dem 25.02.2019 wieder Zugang zu der Freizeit- und Wellnessanlage besitzt.
Bereits nach wenigen Tagen musste allerdings festgestellt werden, dass die Außerbetriebnahme der technischen Anlagen am 10.12.2018 in vielen Bereichen Schäden verursacht hatte, die es zu beheben galt. Nach dem Abschluss der Arbeiten im Fitnessbereich und dem „Beauty & Wellness SPA“ sowie der Kinderbetreuung konnten diese am 01.04.2019 schließlich wiedereröffnet werden. Eine Woche später, am 08.04.2019, erfolgte die Wiedereröffnung des Saunabereichs sowie der Gastronomie. Der eigentliche Badbereich konnte sodann am 30.04.2019 eröffnet werden.
In der Folgezeit wurde der Bertrieb zunächst uneingeschränkt durch den Insolvenzverwalter fortgeführt.
Eine Eigengesellschaft der Stadt Idstein, eine neu gegründete Gesellschaft in Firma Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen-GmbH, hat zum Stichtag 01.07.2019 die materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin erworben.
Seit dem 01.07.2019 wird der Geschäftsbetrieb der Schwimmbad-, Freizeit- und Wellnessanlage Tournesol uneingeschränkt durch eine eingesetzte Betriebsführerin, eine Gesellschaft in Firma GMF GmbH & Co. KG, fortgesetzt. Die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs erfolgt demnach ab dem 01.07.2019 nicht mehr durch den Insolvenzverwalter.
2. Informationen zur Forderungsanmeldung
In diesem Insolvenzverfahren werden bis zu 3.000 Forderungsanmeldungen von Gläubigern erwartet. Um das Verfahren sachgerecht bearbeiten zu können, bin ich als Insolvenzverwalter daher zwingend auf eine weitgehende Automatisierung des Verfahrensablaufs angewiesen. Ich bitte Sie daher, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu lesen und zu beachten:
Ihre Forderung gegen die Tournesol Idstein Betriebs GmbH, zum Beispiel
• auf Ersatz geleisteter Vorauszahlungen auf Jahresbeiträge für die Schwimmbad-, Fitnessstudio- und Saunanutzung,
• auf Ersatz von Guthaben auf ausgegebene RFID-(Abo-)Bändchen der Tournesol Idstein Betriebs GmbH,
• auf Ersatz von geleisteten Pfandbeträgen für ein RFID-(Abo-)Bändchen der Tournesol Idstein Betriebs GmbH
• für offene Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen aus der Zeit vor dem 01.03.2019 sowie
• aus sonstigen Forderungen aus der Zeit vor dem 01.03.2019
können Sie jetzt nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Forderung bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 24.04.2019 bei mir zur Insolvenztabelle anzumelden. Verspätete Forderungsanmeldungen bleiben in dem vom Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht – angesetzten ersten Prüfungstermin unberücksichtigt und werden gebührenpflichtig in einem späteren Prüfungstermin geprüft.
Alle Inhaber von Jahres- und Monats-Abonnements wurden mir von der Tournesol Idstein Betriebs GmbH mitgeteilt. Auch die an Jahres- und Monatsabonnenten ausgegebenen RFID-Abo-Bändchen sowie die darauf befindlichen Guthaben können dem jeweiligen Abonnenten zugeordnet werden. Sämtliche Abonnenten wurden daher im März 2019 unaufgefordert von mir angeschrieben, um ihnen Gelegenheit zur Anmeldung ihrer Forderungen zu der Insolvenztabelle in diesem Insolvenzverfahren zu geben.
Die Kontaktdaten von sonstigen Inhabern (keine Abonnenten) von RFID-Bändchen sind im schuldnerischen Unternehmen nicht hinterlegt und mir daher nicht bekannt. Diese können daher nicht von mir angeschrieben werden. Um das jeweilige Guthaben auf den RFID-Bändchen auslesen zu können und eine Quittung über das vorhandene Guthaben zu erhalten, muss das RFID-Bändchen dieser Gläubiger an der Kasse bzw. der Gästebetreuung der Tournesol Idstein Betriebs GmbH ausgelesen werden. Die Mitarbeiter der Tournesol Idstein Betriebs GmbH erstellen nach der Auslesung eine Quittung, durch welche die zur Insolvenztabelle anmeldbare Forderung nachgewiesen werden kann. Mit Hilfe dieser Quittung können Sie als Gläubiger Ihre Forderung dann bei mir zur Insolvenztabelle anmelden.
Die Gläubiger, die keine Abonnenten sind und nicht von mir angeschrieben werden, können auf dieser Internetseite die hierzu erforderlichen Anmeldeformulare herunterladen, ausfüllen und nebst aussagekräftiger Belege an mich übersenden.
Forderungsanmeldungen sind postalisch an
Dr. Andreas Kleinschmidt
als Insolvenzverwalter der
Tournesol Idstein Betriebs GmbH
Bockenheimer Landstr. 20
60323 Frankfurt am Main
zu übersenden.
Bitte verwenden Sie für Ihre Forderungsanmeldung ausschließlich das unter Wichtige Dokumente zu findende Anmeldeformular nebst Übersendungsschreiben. Unter Wichtige Dokumente finden Sie auch ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (§ 174 InsO). Das Merkblatt enthält eine ausführliche Erklärung, wie das Anmeldeformular auszufüllen ist.
Eine reine Online-Anmeldung ist aus verfahrensrechtlichen Gründen leider nicht möglich.
3. Termine
Die Anmeldefrist für Forderungsanmeldung endete am 24.04.2019.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen, die bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei mir eingegangen sind, fand am 15.05.2019 vor dem Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht – statt.
Wie bereits beschrieben, werden auch verspätete Forderungsanmeldungen berücksichtigt. Allerdings erfolgt dies gegen eine gerichtlich zu erhebende Gebühr in Höhe von € 20,00 in einem gesonderten, späteren Prüfungstermin, der bislang noch nicht durch das Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht – bestimmt wurde.
Ein Berichtstermin (§ 156 InsO), in dem die Gläubiger über den Stand des Insolvenzverfahrens informiert werden, wurde ebenfalls auf den 15.05.2019 anberaumt und fand vor dem Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht - statt.
Über die Ergebnisse des Berichtstermins werde ich Sie auf dieser Internetseite und im Gläubigerinformationssystem GIS (dazu sogleich noch) informieren.
Die genauen Termindaten können auch dem Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden entnommen werden, der für Sie unter Wichtige Dokumente einzusehen ist.
4. Verfahrensinformation
Auf dieser Internetseite können Sie sich fortlaufend über den aktuellen Sachstand des Insolvenzverfahrens informieren. Klicken Sie hierzu auf Aktueller Sachstand.
Das Prüfergebnis der von Ihnen angemeldeten Forderung wird Ihnen nach dem Prüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Sofern ich Ihnen diese nicht schon mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung mitteile, wird Ihnen im Nachgang mit gesondertem Schreiben eine individuelle Gläubiger-PIN zugeteilt. Mit dieser können Sie sich in das Gläubigerinformationssystem (GIS) auf der Internetseite der White & Case Insolvenz GbR unter
https://inso.whitecase.com/Insolvenzverfahren/Gläubigerinformationssystem
einloggen, um detaillierte Informationen zu Ihrer persönlichen Forderungsanmeldung zu erhalten.
Weder der Insolvenzverwalter noch das Gericht ist zu Einzelauskünften gesetzlich verpflichtet. Im Interesse einer beschleunigten Verfahrensabwicklung bitte ich um Verständnis, dass Sachstandsanfragen nicht beantwortet werden können. Bei Abschluss des Verfahrens werde ich Sie unaufgefordert unterrichten, in welcher Höhe Sie eine Quote erhalten.
Aus heutiger Sicht ist aufgrund der hohen Anzahl der Gläubigerforderungen und der wenigen bisher sichergestellten Vermögenswerte allenfalls mit einer sehr geringen Quote auf die zu Insolvenztabelle festzustellenden Insolvenzforderungen zu rechnen. Diese würde grds. am Ende des Insolvenzverfahrens zur Auszahlung kommen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Abwicklung dieses Insolvenzverfahrens voraussichtlich mindestens vier bis fünf Jahre in Anspruch nehmen wird.
Sollten Sie weitere Fragen haben, klicken Sie auf den Bereich Fragen und Antworten, um weitere Informationen zu bekommen. Fragen, die dort nicht beantwortet werden, senden Sie bitte an insofrankfurt@whitecase.com.
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Antworten nur auf Fragen erfolgen können, die nicht schon unter Fragen und Antwortenbehandelt werden und dass eine Beantwortung einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wird.