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Aktueller Sachstand
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Aktueller Sachstand
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (01.03.2019) stand in operativer Hinsicht die Vorbereitungen der Wiedereröffnung der einzelnen Bereiche der schuldnerischen Freizeitanlage (Fitnessbereich, Wellnessbereich, Saunabereich, Kinderbetreuung, Gastronomie und Schwimmbad) im Vordergrund. Nach Abschluss umfassender Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten im Fitnessbereich und dem „Beauty & Wellness SPA“ sowie der Kinderbetreuung konnten diese Bereiche am 01.04.2019 schließlich wiedereröffnet werden. Eine Woche später, am 08.04.2019, erfolgte die Wiedereröffnung des Saunabereichs sowie der neu gestalteten Gastronomie. Der eigentliche Badbereich konnte sodann am 30.04.2019 eröffnet werden. In der Folgezeit wurde der Bertrieb zunächst uneingeschränkt durch den Insolvenzverwalter fortgeführt.
Eine Eigengesellschaft der Stadt Idstein, eine neu gegründete Gesellschaft in Firma Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen-GmbH, hat zum Stichtag 01.07.2019 die materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin erworben.
Seit dem 01.07.2019 wird der Geschäftsbetrieb der Schwimmbad-, Freizeit- und Wellnessanlage Tournesol uneingeschränkt durch eine eingesetzte Betriebsführerin, eine Gesellschaft in Firma GMF GmbH & Co. KG, fortgesetzt. Die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs erfolgt demnach ab dem 01.07.2019 nicht mehr durch den Insolvenzverwalter.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden rd. 3000 Gläubiger durch den Insolvenzverwalter angeschrieben und zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert. Bislang sind 1243 Forderungsanmeldungen eingegangen und erfasst worden. Davon wurden 1241 Forderungsanmeldungen in dem Berichts- und Prüfungstermin am 15.05.2019 sowie in einem besonderen Prüfungstermin am 10.02.2021 vor dem Amtsgericht Wiesbaden -Insolvenzgericht- geprüft. Ferner erstattete der Insolvenzverwalter in dem Termin ausführlich Bericht über den Stand des Insolvenzverfahrens. Ferner erfolgt eine regemäßige schriftliche Berichterstattung gegenüber dem Amtsgericht Wiesbaden -Insolvenzgericht-.
Gläubiger, deren Forderung ganz oder teilweise bestritten wurde, erhielten ein separates Schreiben von dem Insolvenzverwalter. In diesem wurde ihnen der Grund für das Bestreiten mitgeteilt, so dass Sie die Möglichkeit haben, das Bestreiten durch Nachreichung von Unterlagen/Stellungnahmen zu beseitigen und eine Feststellung der Forderung zu erwirken.
Berichtigungen und Nachmeldungen von Insolvenzgläubigern werden gemäß den Vorgaben des Amtsgericht Wiesbaden –Insolvenzgericht - zunächst gesammelt und turnusgemäß zur nächsten Berichterstattung beim Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht - eingereicht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wurde, erhalten KEINE gesonderte Mitteilung des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts. Darüber hinaus können sich alle Gläubiger im Gläubigerinformationssystem (GIS) über ihr Prüfungsergebnis informieren. Für den Zugang benötigen die Gläubiger ihre Gläubiger-PIN, welche auf sämtlichen Anschreiben des Insolvenzverwalters vermerkt ist. Soweit Ihnen diese nicht bereits mitgeteilt wurde, kann die persönliche Gläubiger-PIN mit einer Email an insofrankfurt@whitecase.com angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass GIS nur ein Prüfungsergebnis angezeigt, wenn die Forderung auch tatsächlich schon in einem Prüfungstermin vor dem Amtsgericht Wiesbaden -Insolvenzgericht- geprüft wurde. Alle Forderungsanmeldungen, die nach dem 24.04.2019 beim Insolvenzverwalter eingegangen sind, werden in besonderen Prüfungsterminen vor dem Amtsgericht Wiesbaden -Insolvenzgericht- geprüft. Betroffene Gläubiger werden schriftlich über den nachträglichen Prüfungstermin informiert, sobald dieser durch das Amtsgericht Wiesbaden -Insolvenzgericht- bestimmt wurde.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Sachstandsanfragen an den Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht nicht beantwortet werden können. Die berechtigten Verfahrensbeteiligten können die (nicht-öffentlichen) Informationen zum Sachstand des Verfahrens, wie vorstehend erläutert, über das Gläubigerinformationssystem (GIS) erhalten.
Bitte achten Sie darauf, Änderungen der Gläubigerdaten (z.B. Anschriftsänderungen, Änderungen der Bankverbindung, etc.) dem Insolvenzverwalter schriftlich mitzuteilen, damit diese bei einer Schlussverteilung berücksichtigt werden können.