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In den Versammlungen der Gläubiger der Anleihen der VERIANOS SE zur Wahl gemeinsamer Vertreter im Insolvenzverfahren gab es folgende Ergebnisse:
Für die Anleihe 2020 / 2025 (WKN A254Y1, ISIN DE000A254Y19) wurde kein gemeinsamer Vertreter gewählt.
Für die Anleihe 2022 / 2025 (WKN A30VG5, ISIN DE000A30VG50) wurde Herr Rechtsanwalt Christof Gaudig aus Köln zum gemeinsamen Vertreter gewählt.
Versammlungen der Gläubiger der Anleihen der VERIANOS SE zur Wahl gemeinsamer Vertreter im Insolvenzverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Beschluss vom 01.10.2024 hat mich das Amtsgericht Köln zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der VERIANOS SE bestellt.
Auf dieser Website möchte ich die Inhaber der durch die VERIANOS SE ausgegebenen Anleihen über das Verfahren zur Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle informieren. Informationen für die sonstigen Gläubiger des Unternehmens habe ich unter der Rubrik Fragen und Antworten zusammengestellt.
Für die Gläubiger der durch die VERIANOS SE ausgegebenen Anleihen gilt im Einzelnen folgendes:
Zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren können die Gläubiger der von der VERIANOS SE ausgegebenen Anleihen (Wertpapierkennnummern A254Y1 und A30VG5) jeweils durch Mehrheitsbeschluss einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der jeweiligen Anleihe bestellen. Um den Gläubigern der verschiedenen Anleihen Gelegenheit zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters zu geben, hat das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – durch Beschluss vom 08.10.2024 für jede Anleihe eine Gläubigerversammlung für den 12.11.2024 einberufen. In jeder Gläubigerversammlung stimmen die Gläubiger der jeweiligen Anleihe über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ab. Den zugrundeliegenden Beschluss des Gerichts, aus dem sich der Ort und die genaue Uhrzeit der Versammlungen ergibt, können Sie in der nebenstehenden Rubrik Wichtige Dokumente einsehen.
Die Teilnahme an den Versammlungen steht jedem offen, der am 12.11.2024 Inhaber mindestens einer der beiden von der VERIANOS SE ausgegebenen Anleihen ist. Eine Teilnahmeberechtigung besteht dabei jeweils nur für die Gläubigerversammlung der konkret gehaltenen Anleihe. Gläubiger, die Anleihen beider Serien halten (erkennbar an den unterschiedlichen Wertpapierkennummern), können an beiden Gläubigerversammlungen teilnehmen. Das individuelle Stimmrecht in der jeweiligen Gläubigerversammlung ergibt sich aus dem Wert der gehaltenen Stücke der jeweiligen Anleihe.
Für die Teilnahme an den Gläubigerversammlungen ist eine vorherige Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung des Teilnahme- und Stimmrechts werden die Anleihegläubiger aber gleichwohl gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts vorab bei meiner Kanzlei anzumelden. Die hierzu vorbereiteten Unterlagen finden Sie in der nebenstehenden Rubrik Wichtige Dokumente.
Sollte in den Versammlungen der jeweiligen Anleihegläubiger ein gemeinsamer Vertreter der Gläubiger dieser Anleihe gewählt werden, werden die Rechte der betroffenen Gläubiger ausschließlich noch durch den gewählten gemeinsamen Vertreter wahrgenommen. Die betroffenen Gläubiger müssen in diesem Fall keine eigenen Schritte zur Wahrung ihrer Rechte in diesem Insolvenzverfahren unternehmen.
Über den Ausgang der Versammlungen der Gläubiger der verschiedenen Anleihen werde ich Sie schnellstmöglich nach dem Ende der Versammlungen auf dieser Website unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Der Insolvenzverwalter
Dr. Felix Höpker