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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Fragen & Antworten für Gläubiger der von der VERIANOS SE ausgegebenen Anleihen
1. Sollte ich als Inhaber einer Anleihe jetzt etwas unternehmen, um meine Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen?
Forderungen aus den von der VERIANOS SE ausgegebenen Anleihen können zum jetzigen Zeitpunkt noch durch die Inhaber der betroffenen Anleihen selbst zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Am 12.11.2024 finden in den Räumen des Amtsgericht Köln Versammlungen der Gläubiger der verschiedenen Anleihen zur Wahl sog. gemeinsamer Vertreter statt. Sollte in diesen Versammlungen gemeinsame Vertreter der jeweiligen Anleihegläubiger gewählt werden, sind ausschließlich noch diese Vertreter berechtigt, die Rechte der Gläubiger der jeweiligen Anleihen im Namen der betroffenen Gläubiger geltend zu machen. Bis dahin vorliegende individuelle Forderungsanmeldungen verlieren ihre Gültigkeit. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfiehlt es sich, individuelle Forderungsanmeldungen erst dann vorzunehmen, wenn in den Versammlungen am 12.11.2024 keine gemeinsamen Vertreter für die jeweiligen Anleihen gewählt wurden. Über die Wahl oder die Nichtwahl eines gemeinsamen Vertreters für die jeweiligen Anleihen wird das Büro des Insolvenzverwalters Sie schnellstmöglich nach dem Ende der Versammlungen am 12.11.2024 auf dieser Website unterrichten.
2. Kann ich als Inhaber einer Anleihe an den Versammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters in Köln teilnehmen?
Ja, an den Versammlungen kann jeder Inhaber einer Anleihe der VERIANOS SE teilnehmen. Einschränkend gilt, dass die Teilnahmeberechtigung jeweils nur für die Gläubigerversammlung der gehaltenen Anleihe besteht. Ein Gläubiger der Anleihe A254Y1 kann also nicht an der Versammlung der Gläubiger der Anleihe A30VG5 teilnehmen, es sei denn, er hält gleichzeitig auch Anteile dieser Anleihe.
3. Kann ich an den Versammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters teilnehmen, ohne zuvor meine Teilnahme angemeldet zu haben?
Ja, zur Teilnahme an den Versammlungen ist eine vorherige Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Eine vorherige Anmeldung wird jedoch empfohlen. Die hierfür erforderlichen Anmeldeunterlagen finden Sie unter der Rubrik Wichtige Dokumente.
4. Entstehen mir durch die Teilnahme an den Versammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters Kosten?
Nein, die Teilnahme an den Versammlungen ist als solche kostenlos. Reisekosten, Kosten eines Depotsperrvermerks Ihrer Depotbank zum Nachweis der Inhaberschaft der Anleihe am Tag der Versammlungen und die Kosten eines eventuellen Bevollmächtigen sind dagegen von Ihnen selbst zu tragen.
5. Kann ich an der allgemeinen Gläubigerversammlung am 18.12.2024 in Köln teilnehmen?
Eine persönliche Teilnahme an der allgemeinen Gläubigerversammlung am 18.12.2024 ist nur dann möglich, wenn in den Gläubigerversammlungen der von Ihnen gehaltenen Anleihen am 12.11.2024 keine gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden sollten. Über den Ausgang der Versammlungen vom 12.11.2024 wird das Büro des Insolvenzverwalters Sie schnellstmöglich nach dem Ende der Versammlungen auf dieser Website unterrichten.
6. Muss ich meine Anleihe kündigen, um im Insolvenzverfahren Forderungen daraus geltend zu machen?
Nein, eine Kündigung der Anleihe ist nicht notwendig. Die Forderung auf Rückzahlung der Anleihe ist im Insolvenzverfahren auch ohne Kündigung möglich.
7. Wie erhalte ich meinen Anteil an der in diesem Insolvenzverfahren zu einem späteren Zeitpunkt eventuell ausgeschütteten Insolvenzquote?
Sofern für die von Ihnen gehaltene Anleihe ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt wird, werden Quotenzahlungen an die Anleihegläubiger anonymisiert und automatisch über eine zentrale Abwicklungs- und Verwahrungsstelle für Wertpapiere abgewickelt, bei der die Inhaber der betroffenen Anleihen und deren Depotbankverbindungen hinterlegt sind. Eine Mitteilung Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Bankverbindung an den Insolvenzverwalter ist nicht erforderlich. Sollte für die von Ihnen gehaltene Anleihe kein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, müssen Sie Ihre Forderungen aus der Anleihe selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen finden Sie unter der Rubrik Formulare
8. Wann bekomme ich Geld?
Alle Insolvenzgläubiger erhalten Zahlungen im Zuge der Schlussverteilung am Ende des Insolvenzverfahrens und gegebenenfalls vorher im Falle von Abschlagsverteilungen. Die genaue Dauer des Insolvenzverfahrens sowie die Möglichkeit einer Abschlagsverteilung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.
Fragen & Antworten für sonstige Gläubiger der VERIANOS SE
1. Was muss ich als Gläubiger einer sonstigen Forderung (Forderung, die nicht auf einer der Anleihen des Unternehmens beruht) tun, um meine Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen?
Insolvenzforderungen gegen das Unternehmen können bei dem durch das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – bestellten Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Sofern Ihre Forderungen der VERIANOS SE bekannt sind, erhalten Sie spätestens bis zum 15.10.2024 die erforderlichen Anmeldeformulare auf dem Postweg. Sollten Sie bis zum 15.10.2024 kein entsprechendes Formular erhalten haben, aber der Meinung sein, eine Insolvenzforderung gegen die Schuldnerin zu haben, erhalten Sie die für die Forderungsanmeldung vorgesehenen Formulare unter der Rubrik Formulare
2. Wann bekomme ich Geld?
Alle Insolvenzgläubiger erhalten Zahlungen im Zuge der Schlussverteilung am Ende des Insolvenzverfahrens und gegebenenfalls vorher im Falle von Abschlagsverteilungen. Die genaue Dauer des Insolvenzverfahrens sowie die Möglichkeit einer Abschlagsverteilung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.