Nein, die Möglichkeit der Vertragsbeendigung eröffnet das StaRUG nicht. Solche Eingriffe in bestehende Verträge bleiben dem Insolvenzverfahren vorbehalten. Erfordert die Sanierung z.B. die Beendigung von langfristigen Mietverträgen von Filialen, so können Lösungen nur einvernehmlich mit den Vermietern vereinbart werden.
„Der Umstand, dass die Möglichkeit der Vertragsbeendigung im Laufe des Gesetzgebungsprozesses gestrichen wurde, hat für die Sanierung von Filialisten, insbesondere im Einzelhandel, ein großes Manko verursacht. Damit werden sich die Sanierungen unter Einsatz des StaRUG noch weiter auf die finanzielle Restrukturierung konzentrieren.“
Dr. Daniel Schwartz
Local Partner, Düsseldorf, Mönchengladbach
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zum StaRUG