Die Abkürzung „StaRUG“ steht für das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen. Das Gesetz ist zum 1.1.2021 in Kraft getreten und setzt eine Europäische Richtlinie über präventive Restrukturierungen um. Im deutschen Recht fehlten bislang spezielle Regelungen für die Durchsetzung und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens. Diese Lücke schließt das StaRUG, das den Unternehmen in der Krise verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens in die Hand gibt. Die Instrumente des sog. Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens dienen der Durchsetzung und Umsetzung eines Sanierungskonzepts des Schuldners und damit letztlich dem Ziel der Vermeidung eines Insolvenzverfahrens. Das „Herzstück“ der Restrukturierung nach dem StaRUG ist der Restrukturierungsplan des Schuldners, der sämtliche Maßnahmen und Beiträge, die zum Erreichen des Sanierungsziels erforderlich sind, zusammenfasst.
„Das StaRUG gibt der Sanierungspraxis ganz neue Instrumente für die Durchsetzung und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens in die Hand. Das war überfällig! Jetzt können einzelne Gläubiger oder Gesellschafter durch Verweigerung ihrer Mitwirkung nicht mehr die gesamte Sanierung kippen.“
Béla Knof
Local Partner, Hamburg
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zum StaRUG