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- Watchmaster ICP GmbH: Informationen zum Insolvenzverfahren
FAQ zur Forderungsanmeldung
1. Wie, wann und wo melde ich meine Forderungen an? |
Jeder bekannte Gläubiger der Watchmaster ICP GmbH wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter angeschrieben. Dieses Schreiben enthält alle zur Forderungsanmeldung benötigten Informationen sowie ein Anmeldungsformular. Die Anmeldefrist läuft bis zum 05.05.2023 (vgl. Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Diese Frist ist keine Ausschlussfrist. Zur Möglichkeit einer späteren Forderungsanmeldung vgl. die nächste Frage. Zur Forderungsanmeldung verwenden Sie bitte unbedingt das Ihnen zugesandte Anmeldeformular. Forderungsanmeldungen müssen schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen, eine E-Mail reicht nicht aus. Bitte sehen Sie auch davon ab, Forderungsanmeldungen vorab per Fax zu übersenden. Ihre Forderungsanmeldung richten Sie bitte ausschließlich an: Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer |
2. Was passiert, wenn meine Forderungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingeht? |
Die Anmeldefrist, welche am 05.05.2023 endet, ist keine Ausschlussfrist. Auch spätere Forderungsanmeldungen, die vor dem Prüfungsstichtag am 22.06.2023 beim Insolvenzverwalter eingehen, werden nach Möglichkeit noch berücksichtigt. Spätere Forderungsanmeldungen werden gesammelt und nachträglich geprüft. Hierzu wird ggf. ein nachträglicher Prüfungstermin anberaumt. Dies kann (je nach Dauer des Verfahrens) i.d.R. erst einige Jahre später erfolgen. |
3. Wie erfahre ich den aktuellen Sachstand des Insolvenzverfahrens? |
Aufgrund der großen Gläubigeranzahl können schriftliche und mündliche Sachstandsanfragen vom Insolvenzverwalter oder vom Insolvenzgericht nicht beantwortet werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Die Höhe der möglichen Quotenzahlung an die Gläubiger ist derzeit noch nicht bekannt. Diese steht erst am Ende des Insolvenzverfahrens fest. Sollten noch Prozesse geführt werden, kann sich der Verfahrensabschluss verzögern. Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts können im Internet unter (www.insolvenzbekanntmachungen.de) eingesehen werden. Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Watchmaster ICP GmbH: Informationen zum Insolvenzverfahren eingestellt, siehe auch http://inso.whitecase.com/insolvenzverfahren. Mit Übersendung der Forderungsanmeldeunterlagen wurde Ihnen zudem eine PIN mitgeteilt. Nach Eingabe der PIN können Sie auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigerinformationssystem ggf. das Prüfergebnis Ihrer angemeldeten Forderung sowie etwaige weitere Dokumente einsehen. |
4. Wie lautet das gerichtliche Aktenzeichen? |
Das Aktenzeichen beim Amtsgericht Charlottenburg lautet wie folgt: Watchmaster ICP GmbH – Az.: 36w IN 6488/22 |
5. Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist? |
Der Insolvenzverwalter wird nach Anmeldung Ihrer Forderung keine Eingangsbestätigungen verschicken. Sie haben jedoch zusammen mit dem Anmeldeformular eine persönliche PIN für das Gläubigerinformationssystem übermittelt bekommen. Mit dieser können Sie zeitnah nach dem Prüfungsstichtag am 22.06.2023 auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigerinformationssystem den angemeldeten Forderungsbetrag einsehen. |
6. Was passiert, wenn meine Forderung festgestellt ist? |
Eine Benachrichtigung über die Feststellung erfolgt nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, mit Ihrer PIN auf der Homepage des Insolvenzverwalters entsprechende Information zu erhalten. Siehe hierzu auch der vorherige Punkt „Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?“ Sollte Ihre zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung festgestellt werden, heißt das nicht, dass der gesamte Forderungsbetrag nun zeitnah an Sie ausgezahlt wird. Die zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse wird erst am Ende des Verfahrens feststehen. Sie wird gleichmäßig auf die festgestellten Insolvenzforderungen verteilt, wodurch sich die sog. Insolvenzquote ergibt. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Sachstandsanfragen ab. Der Insolvenzverwalter wird unaufgefordert auf Sie zukommen, sofern eine Ausschüttung an die Gläubiger erfolgen kann. |
7. Was passiert, wenn meine Forderung bestritten ist? |
Sofern Ihre angemeldete Forderung durch den Insolvenzverwalter oder einen Gläubiger bestritten wird, erhalten Sie einige Wochen nach dem Prüfungsstichtag von dem Insolvenzgericht einen Tabellenauszug mit dem Vermerk „bestritten“. Bei komplexeren Sachverhalten kann sich die Bestreitensbegründung auf den Hinweis, dass „weitere Prüfungen erforderlich“ sind, beschränken. In diesem Fall ist Ihre Forderung zunächst „vorläufig“ bestritten. Ob weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigt werden, können Sie dem Tabellenblatt entnehmen. Sofern Sie dann die ggf. noch erforderlichen Unterlagen bzw. Erläuterungen nachreichen, kann eine Berichtigung des Prüfungsergebnisses erfolgen und Ihre Forderung ggf. nachträglich festgestellt werden. Ebenso können Sie im Gläubigerinformationssystem eine Begründung für das Bestreiten Ihrer Forderung einsehen. Siehe hierzu auch den Punkt „Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?“ |
8. Wie erhalte ich eine PIN für das Gläubigerinformationssystem (GIS)? |
Bei Übersendung der Forderungsanmeldungsunterlagen wurde Ihnen vom Insolvenzverwalter eine PIN mitgeteilt. Sollte ihnen keine PIN vorliegen, besteht nach dem vorgenannten Prüfungsstichtag auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigersystem die Möglichkeit, die PIN nochmals anzufordern; dies allerdings nur, wenn Ihre Anmeldung im vorgenannten Prüfungsstichtag geprüft werde. |
Informationen für Kommittenten und Kunden der Watchmaster ICP GmbH:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Watchmaster ICP GmbH wurde am 01.03.2023 eröffnet (Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 36w IN 6488/22) und Herr Dr. Philipp Hackländer zum Insolvenzverwalter bestellt. Die dem Insolvenzverwalter bekannt gewordenen Gläubiger wurden am 28.03.2023 angeschrieben. Bitte beachten Sie die Ausfüllhilfe. Sollten Sie ein Schreiben erhalten, aber keine offene Forderung oder Verbindlichkeit haben, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Eine anwaltliche Vertretung ist im Rahmen der Forderungsanmeldung möglich, jedoch zur Wirksamkeit der Forderungsanmeldung nicht erforderlich.
Ein persönliches Erscheinen im Berichts- und Prüfungstermin ist zur Feststellung Ihrer Forderung nicht erforderlich; ebenso wenig die Beauftragung eines anwaltlichen Vertreters zur Wahrnehmung des Termins.
Nachfolgend die wichtigsten Antworten auf die wichtigsten Fragen:
1. Ich bin Kommittent, war meine Uhr versichert? |
Für den Fall eines Einbruchdiebstahls in die Lagerfläche der Watchmaster ICP GmbH bestand für die Schuldnerin bei der Mannheimer Versicherung AG eine Sachversicherung. Der Versicherungsvertrag deckt Schäden bis zu einem Gesamtwert von ca. EUR 22 Mio. ab. Meine rechtlichen Prüfungen haben ergeben, dass es sich nach den gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen der Schuldnerin mit der Mannheimer Versicherung AG um eine Eigenschadenversicherung handelt. Somit ist im Außenverhältnis allein die Schuldnerin hinsichtlich der Versicherungsleistung anspruchsberechtigt. Nach meiner vorläufigen und unverbindlichen Rechtsauffassung gilt als Versicherungswert grundsätzlich der Mindestverkaufspreis, begrenzt durch den erzielbaren Verkaufspreis. |
2. Wem steht die Versicherungsleistung zu? |
Der Versicherungsvertrag besteht unmittelbar zwischen der Watchmaster ICP GmbH und der Versicherungsgesellschaft. Nach den gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen der Schuldnerin mit der Mannheimer Versicherung AG ist im Außenverhältnis ausschließlich die Schuldnerin hinsichtlich der Versicherungsleistung anspruchs- und verfügungsbefugt. |
3. Welche Rechte stehen den diebstahlsgeschädigten Kommittenten im Hinblick auf die Versicherungsleistung zu? |
Hinsichtlich der vielfach geäußerten Frage, ob an der Versicherungsleistung (Ersatz-)Aussonderungsrechte der diebstahlsgeschädigten Kommittenten bestehen oder diese der Insolvenzmasse zufließen, ist die Sach- und Rechtslage äußerst komplex. Für die diebstahlsgeschädigten Kommittenten dürften gegen die Watchmaster ICP GmbH Ansprüche gemäß § 285 BGB bestehen. Nach dem Ergebnis meiner Prüfungen begründen die im Innenverhältnis bestehenden schuldrechtlichen Auskehransprüche der Kommittenten gemäß § 285 BGB keine Aussonderungsrechte, sondern sind als Insolvenzforderungen zu qualifizieren. |
4. Wie wird sichergestellt, dass etwaige Versicherungsleistungen nicht in der Insolvenzmasse aufgehen und nicht mehr unterscheidbar vorhanden wären? |
Zur Wahrung der Rechte der diebstahlsgeschädigten Kommittenten hat der Insolvenzverwalter ein Sonderkonto für den Einzug etwaiger Versicherungsleistungen eingerichtet, sodass etwaige Versicherungsleistungen bis zur abschließenden Klärung der Rechte der diebstahlsgeschädigten Kommittenten separiert werden. Damit ist sichergestellt, dass sie Versicherungsleistungen bis zum endgültigen Abschluss der Prüfungen zu etwaigen Aus- oder Absonderungsrechten der Kommittenten in der Insolvenzmasse unterscheidbar bleiben würden. |
5. Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen? |
Grundsätzlich kann eine Auszahlung nur anteilig auf Grundlage der angemeldeten und festgestellten Forderungen im Wege der Verteilung im Insolvenzverfahren erfolgen (sog. „Insolvenzquote“). Mit einer Auszahlung ist nicht zu rechnen, bevor die Mannheimer Versicherung AG den Diebstahlschaden reguliert hat. |
6. Wann und wie ist mit einer Schadensregulierung zu rechnen? |
Bezüglich des Diebstahls der Uhren hat die Watchmaster ICP GmbH den Versicherungsfall am 14.12.2022 nach sorgfältiger Aufarbeitung aller Informationen ihrem Sachversicherer, der Mannheimer Versicherung AG, angezeigt. Darin wurde jeder Geschädigte individuell benannt und für alle gestohlenen Uhren eine individuelle Schadensdokumentation ausgearbeitet. Die Versicherungsgesellschaft hat den Eingang dieser Schadensmeldung bestätigt. Eine Stellungnahme der Versicherungsgesellschaft zur Schadensregulierung steht jedoch noch aus, der Versicherer ist nach wie vor mit der Bearbeitung und Prüfung des Versicherungsfalls befasst. Die Mannheimer Versicherung AG hat den Anspruch der Schuldnerin auf Versicherungsleistungen noch nicht anerkannt. Aktuell wird ein Konzept für die Implementierung von Musterprozessen erarbeitet, um die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Watchmaster ICP GmbH für die diebstahlsgeschädigten Kommittenten zentrale Fragestellung, ob diesen Aussonderungsrechte zustehen, möglichst zeit- und kostensparend zu klären. Für die betroffenen Kommittenten würde auf diese Weise die Möglichkeit eröffnet, die maßgebliche Rechtsfrage im Rahmen eines bzw. ausgewählter Musterprozesse stellvertretend klären zu lassen, ohne dass sie selbst zeit- und kostenaufwendige Klageverfahren gegen den Insolvenzverwalter der Watchmaster ICP GmbH anstrengen müssten. Eine bislang nicht überschaubare Anzahl langwieriger Rechtsstreitigkeiten wie auch die Gefahr divergierender Gerichtsentscheidungen ließen sich auf diesem Wege – im Interesse aller Beteiligen – vermeiden. Sobald konkrete Informationen über das derzeit in der Bearbeitung befindliche Konzept vorliegen, werden wir Sie hierüber informieren. |
7. Führt die Watchmaster ICP GmbH ihren Geschäftsbetrieb fort? |
Seit Verfahrenseröffnung am 01.03.2023 verkauft die Watchmaster ICP GmbH keine Uhren mehr. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Nunmehr ist eine Übernahme der bestehenden Kommissionsverträge, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des jeweiligen Kommittenten, durch die Chronext Service Germany GmbH vorgesehen |
8. Ich bin Kommittent, aber nicht vom Diebstahl betroffen, welche Handlungsmöglichkeiten habe ich? |
Die Watchmaster ICP GmbH hat mit Schreibem vom 03.03.2023 alle Kommittenten über ihre Handlungsmöglichkeiten informiert. Sie können entweder der Übernahme des Kommissionsvertrages durch CHRONEXT zustimmen oder die Übernahme des Vertrages ablehnen und Herausgabe ihrer Uhr fordern. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Watchmaster ICP GmbH. Es wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Abwicklung ausschließlich über die Watchmaster ICP GmbH erfolgt. Eine Herausgabe von Kommissionsware setzt grundsätzlich voraus, dass eine vorab vereinbarte Gebühr und anfallende Kosten an die Schuldnerin vorab bezahlt werden. |
9. Ich habe eine Uhr in Kommission gegeben, diese wurde bereits verkauft, werde ich den Verkaufserlös erhalten? | Es ist sichergestellt, dass der zwischen der Schuldnerin und den Kommittenten vereinbarte Veräußerungserlös nicht Teil der Insolvenzmasse wird. Bei einem bereits erfolgten Verkauf der Uhr wird nach Ablauf der Widerrufsfrist der erzielte Verkaufserlös unverzüglich an Sie ausgezahlt. |
10. Ich bin diebstahlsbetroffener Kunde, d.h. ich habe eine Uhr gekauft und bereits bezahlt, diese konnte jedoch aufgrund des Diebstahls nicht mehr geliefert werden, welche Rechte stehen mir zu? | Aufgrund des Insolvenzantrages gilt für die Ansprüche auf Rückerstattung bzw. auf Erfüllung des Kaufvertrages, dass diese zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. Sie sind Gläubiger im Insolvenzverfahren. |