Die Verwertung des TelDaFax-Vermögens dauert weiterhin an. In den letzten Jahren wurden bereits große Fortschritte erzielt.
Erst wenn diese Vorgänge vollständig abgeschlossen sind und die Höhe der zur Insolvenztabelle angemeldeten und festgestellten Forderungen verbindlich feststeht, kann eine Aussage über eine etwaige Quotenzahlung getroffen werden. Dies wird aus heutiger Sicht nicht vor dem Jahr 2025 der Fall sein.
In den Insolvenzverfahren über die Vermögen der Gesellschaften des TelDaFax-Konzerns haben die allgemeinen und nachträglichen Prüfungstermine vor dem Amtsgericht Bonn stattgefunden. Über alle TelDaFax-Verfahren hinweg wurden bislang mehr als 500.000 Forderungen zu den Insolvenztabellen angemeldet. Das Ergebnis der jeweiligen Forderungsprüfung kann Tabellenblättern entnommen werden, die den Gläubigern durch das Amtsgericht Bonn zugestellt wurden. Sofern eine Forderung bestritten wurde, ist darin auch eine kurze Bestreitensbegründung enthalten. Weitere Informationen zur Forderungsanmeldung und -prüfung sind dem Gläubigerinformationssytem der TelDaFax-Gruppe (Gläubigerinformationssystem) zu entnehmen.
Von Sachstandsanfragen bittet der Insolvenzverwalter im Hinblick auf die große Gläubigeranzahl abzusehen.
WICHTIGER HINWEIS: Im Hinblick auf eine mögliche Quotenzahlung in einigen der TelDaFax-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf, Änderungen Ihres Namens/Ihrer Firmierung, Adresse oder Kontoverbindung dem Insolvenzverwalter jeweils schriftlich mitzuteilen.