Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Diesen wird bei erheblichen Entscheidungen daher auch ein Mitspracherecht gewährt. Bei einer solchen erheblichen Entscheidung handelt es sich z.B. bei dem Verkauf des Unternehmens.
Ca. 6-8 Wochen nach Verfahrenseröffnung haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Berichtstermins vor Gericht über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren und ihre Stimmrechte wahrzunehmen. Da zu diesem Zeitpunkt häufig schon wichtige Entscheidungen getroffen wurden, besteht die Möglichkeit, die Gläubiger schon vorher durch einen Gläubigerausschuss in die Entscheidungsfindung einzubeziehen
Béla Knof
Local Partner, Hamburg
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zur Regelverwaltung