Berlin – Der Insolvenzverwalter der FlexStrom-Unternehmensgruppe, Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case, will Anfechtungsansprüche in Millionenhöhe von Netzbetreibern mittels Klagen einfordern.
Die Klagen sollen in den nächsten Wochen deutschlandweit vor den zuständigen Gerichten eingereicht werden. Schulte-Kaubrügger argumentiert, die Netzbetreiber hätten trotz Insolvenzreife von FlexStrom teilweise oder vollständig Zahlungen von dem Berliner Unternehmen erhalten. Davon hätten die Netzbetreiber Kenntnis gehabt oder Kenntnis haben müssen. Die Kunden von FlexStrom seien dadurch benachteiligt worden. In der Folge erhielten diese keine Guthaben aus Vorauszahlungen oder vertragswidrigen Preiserhöhungen, Boni oder Abrechnungsüberschüsse. In den vergangenen Monaten haben diverse Gerichte in ähnlichen Verfahren im Fall TelDaFax den Grundsatz gestärkt, dass anfechtbar erhaltene Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger zu erstatten sind.
„Ein großer Teil der Netzbetreiber zeigt Vergleichsbereitschaft“, sagt Insolvenzverwalter Schulte-Kaubrügger. „Mit zahlreichen Anfechtungsgegnern konnten deshalb bereits außergerichtliche Vergleiche zugunsten der FlexStrom-Gläubiger erzielt werden. Dennoch werden weitere Ansprüche im Interesse der Gläubigergemeinschaft nunmehr auf dem Klageweg durchgesetzt werden müssen. Hier sehe ich sehr gute Erfolgsaussichten.“
Die FlexStrom-Unternehmensgruppe musste im April 2013 Insolvenz anmelden. Sie hatte in der Vergangenheit rund 1,2 Millionen Strom- und Gas-Kunden in ganz Deutschland mit Energie versorgt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben bislang rund 595.000 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 570 Millionen Euro angemeldet.
Das White & Case-Team besteht aus den Partnern Dr. Schulte-Kaubrügger und Dr. Philipp Hackländer sowie Local Partner Dr. Astrid Lauterwein (alle Insolvency).
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