Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Diesen wird bei erheblichen Entscheidungen daher auch ein Mitspracherecht gewährt. Bei einer solchen erheblichen Entscheidung handelt es sich z.B. bei dem Verkauf des Unternehmens.
Ca. 6-8 Wochen nach Verfahrenseröffnung haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Berichtstermins vor Gericht über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren und ihre Stimmrechte wahrzunehmen. Da zu diesem Zeitpunkt häufig schon wichtige Entscheidungen getroffen wurden, besteht die Möglichkeit, die Gläubiger schon vorher durch einen Gläubigerausschuss in die Entscheidungsfindung einzubeziehen
„Zu einer modernen Sanierungskultur gehört auch die Stärkung des Einflusses der Gläubiger auf das Verfahren, z.B. auch auf die Auswahl der Person des Insolvenzverwalters. In vielen Verfahren ist es für die Gläubiger lohnenswert, sich von Beginn an zu engagieren. Umgekehrt sollte der Insolvenzverwalter stets bestrebt sein, die Gläubiger einzubinden und hinsichtlich des Verfahrensgangs und seine Entscheidungen Transparenz sicherzustellen.“
Béla Knof
Local Partner, Hamburg
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