Ja, die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter weitreichende Möglichkeiten, das Unternehmen für die Zukunft neu aufzustellen. Neben einer nachhaltigen Entschuldung des Unternehmens kann auch die operative Sanierung implementiert werden. So kann sich das Unternehmen z.B. von langfristigen Verträgen (Liefer-, Mietvertrag etc.) trennen und auch entscheiden, unwirtschaftliche Aufträge nicht abzuarbeiten. Auch im Arbeitnehmerbereich bestehen Anpassungsmöglichkeiten, die jedoch unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen der Arbeitnehmer erfolgen müssen.
„Ja, sehr gut. Im Vergleich zu den neu eingeführten StaRUG-Verfahren, die insbesondere eine Restrukturierung der Schulden ermöglichen, kann im Rahmen einer Regelverwaltung auch die operative Sanierung des Unternehmens vorgenommen werden. So können z.B. bei Filialisten unrentable Standorte gezielt geschlossen werden, ohne auch lukrative Standorte aufgeben zu müssen. Unternehmen können auf diese Weise in kurzer Zeit und mit zielgenauen Maßnahmen zukunftsfähig gemacht werden.“
Dr. Biner Bähr, Partner, Düsseldorf, Aachen, Bonn, Mönchengladbach, Wuppertal, Stuttgart, Essen
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zur Regelverwaltung