Auch bei den Möglichkeiten der Sanierung unterscheidet sich die Regelverwaltung nicht von der Eigenverwaltung: Der Insolvenzverwalter kann das Unternehmen bzw. Unternehmensteile im Wege eines asset deals als Ganzes verkaufen oder aber den Rechtsträger durch einen Insolvenzplan entschulden. Im Falle des asset deals, der auch übertragende Sanierung genannt wird, werden die zur Fortsetzung des Unternehmens(teils) erforderlichen Vermögensgegenstände, Mitarbeiter, Aufträge etc. auf einen neuen Rechtsträger übertragen, der ohne die Verbindlichkeiten des alten Rechtsträgers die Geschäftstätigkeit fortsetzen kann. Bei der Entschuldung des alten Rechtsträgers durch Insolvenzplan ist es sowohl möglich, dass die Anteile bei dem bisherigen Gesellschafter bleiben als auch, dass die Anteile an der Gesellschaft an einen Dritten übertragen werden.
„Entgegen einer weitverbreiteten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit bedeutet die Anordnung einer Regelverwaltung nicht das „Aus“ für das Unternehmen. Vielmehr kann auch die Anordnung der Regelverwaltung den Weg zum Neustart ohne Altlasten ebnen. Für die Sanierung des Unternehmens bzw. der Gesellschaft steht in der Regelverwaltung derselbe Instrumentenkasten zur Verfügung wie in einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren.“
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Partner, Berlin, Dortmund, Magdeburg
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zur Regelverwaltung