Das Eigenverwaltungsverfahren setzt ausreichende insolvenzrechtliche Kenntnisse voraus. Schon bei dem Antrag auf Eigenverwaltung hat der Schuldner gegenüber dem Insolvenzgericht im Rahmen der Unterlagen zur Eigenverwaltungsplanung darzustellen, was er unternommen hat, um sicherzustellen, dass er seine insolvenzrechtlichen Pflichten als Eigenverwalter auch erfüllen kann. In nahezu allen Fällen ist dazu die Begleitung des Unternehmens mit der insolvenzrechtlichen Expertise eines Rechtsanwaltes oder Unternehmensberaters erforderlich. Die Erfahrung mit der Unternehmensfortführung unter insolvenzrechtlichen Bedingungen oder der Gestaltung von Insolvenzplänen ist für die Eigenverwaltung ein wichtiger Erfolgsfaktor.
In bestimmten Fällen (etwa bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung oder Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten) kann die Eigenverwaltung ggf. durch den Sachwalter unterstützt werden. Und schließlich hat auch der (vorläufige) Gläubigerausschuss die Geschäftsführung der Eigenverwaltung zu unterstützen.
„Wir. Unsere Anwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Begleitung und Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren. Unsere Sanierungsexpertise haben wir in vielen, auch großen grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzverfahren, zuletzt etwa bei dem Modekonzern Esprit, bewiesen. Gemeinsam bringen wir Ihr Unternehmen wieder auf Kurs und in den sicheren Hafen.“
Dr. Biner Bähr
Partner, Düsseldorf, Aachen, Bonn, Mönchengladbach, Wuppertal, Stuttgart, Essen
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zur Eigenverwaltung