Berlin/Dresden – Das Amtsgericht Neuruppin hat Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger durch Beschluss vom 20. Juni 2023 zum vorläufigen Sachwalter der Bäckerei Matthias-Christian Armster e.K. (Armster) bestellt. Das Unternehmen hatte dort am 19. Juni 2023 einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung gestellt.
Für die Eigenverwaltung hat Armster die Kanzlei BBL mandatiert und im Zuge dessen die Rechtsanwälte Vanja Alexander Kovacev und Dr. Rouven Quick zu Generalbevollmächtigten berufen. Die Geschäftsführung verbleibt im Amt und versteht das Verfahren als Chance, um das traditionsreiche Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen. Die 23 Bäckereigeschäfte sowie die hauseigene Produktion in Kyritz sollen uneingeschränkt fortgeführt werden.
Armster ist ein seit 1880 operierender Familienbetrieb, der mittlerweile in der fünften Generation geführt wird und rund 140 Mitarbeitende in 23 Filialen in Brandenburg und im Norden Sachsen-Anhalts beschäftigt.
Christoph Schulte-Kaubrügger gilt als erfahrener Restrukturierungs- und Sanierungsexperte und wird regelmäßig unter anderem durch Amtsgerichte in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen bestellt.
Zum standortübergreifenden White & Case Team bei der Sanierung von Armster gehört neben Partner Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger (Berlin) auch Counsel Nicolas Rebel (Dresden/Hamburg) und Local Partner Gordon Garz (Berlin), alle Restructuring & Insolvency FRI).
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