Modeunternehmen BONITA unter Aufsicht von White & Case Partner Dr. Sven-Holger Undritz auf Sanierungskurs
Hamburg – Unter Aufsicht von White & Case Partner Dr. Sven-Holger Undritz ist dem Modeunternehmen BONITA GmbH (BONITA) ein wichtiger Schritt in Richtung Sanierung gelungen.
Das Amtsgericht Hamburg hatte Dr. Sven-Holger Undritz mit Wirkung zum 9. Juni 2020 zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen von BONITA bestellt. Der Gläubigerausschuss hat nun im Zuge des Investorenprozesses dem Management-Buy-Out durch Branchenexperten um BONITA Geschäftsführer Karsten Oberheide einstimmig zugestimmt.
Zu Details und Volumen der Transaktion haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Im nächsten Schritt wird nun der Insolvenzplan fertiggestellt und bei Gericht eingereicht. Zudem muss die Gläubigerversammlung, die voraussichtlich im Januar 2021 stattfinden wird, dem Plan ebenfalls noch zustimmen.
Mit dem Abschluss der Transaktion wird im 1. Quartal 2021 gerechnet, so dass eine Übergabe an die neuen Eigentümer Anfang März 2021 erfolgen könnte.
„Die zügige Umsetzung der Sanierungsschritte innerhalb des Schutzschirmverfahrens zeigt das große Engagement aller Beteiligten, BONITA zu einem Neustart zu verhelfen, der die Interessen der Gläubiger wahrt. Ich bin optimistisch, dass das Insolvenzverfahren zeitnah beendet werden kann“, so Dr. Sven-Holger Undritz.
Die Modemarke BONITA ist seit über 50 Jahren im ‚Best Ager‘-Segment der Damenoberbekleidung etabliert. Seit 2012 ist BONITA eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TOM TAILOR SE mit Sitz in Hamburg.
Dr. Sven-Holger Undritz wird unterstützt durch Local Partnerin Dr. Ellen Meyer-Sommer, Counsel Dr. Henning Mordhorst (alle Restructuring & Insolvency), Local Partner Dr. Gero von Jhering (Commercial Litigation) und Partner Hendrik Röger (Employment Compensation & Benefits, alle Hamburg).
BONITA wird beraten durch:
GÖRG:
RA Dr. Thorsten Bieg (CRO)
RA Prof. Dr. Gerrit Hölzle (CRO)
RA Dr. Holger Rhode (Insolvenzverwaltung)
RA Harald Ick (M&A)
RA Dr. Karl-Friedrich Curtze (Insolvenzrecht)
Schultze & Braun:
RA Detlef Specovius (CRO, Insolvenzrecht, Federführung)
RA Michael Böhner (Insolvenzrecht)
StB Sebastian Knabe (Insolvenzrecht)
RA Joachim Zobel (Arbeitsrecht)
Alexander von Sänger (Arbeitsrecht,)
RAin Dr. Annerose Tashiro (Internationales Recht)
WP / StB Guido Koch (Liquiditätsplanung)
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