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FAQ zur Forderungsanmeldung
1. Wie, wann und wo melde ich meine Forderungen an? |
Jeder bekannte Gläubiger der Mandrops AG wird bzw. wurde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter angeschrieben. Dieses Schreiben enthält alle zur Forderungsanmeldung benötigten Informationen sowie ein Anmeldungsformular. Die Anmeldefrist läuft bis zum 02.06.2025 (vgl. Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Diese Frist ist keine Ausschlussfrist. Zur Möglichkeit einer späteren Forderungsanmeldung vgl. die nächste Frage. Zur Forderungsanmeldung verwenden Sie bitte unbedingt das Ihnen zugesandte Anmeldeformular. Forderungsanmeldungen können per E-Mail (mandrops@whitecase.com) übermittelt werden. Ihre Forderungsanmeldung können Sie ferner auch postalisch an die folgende Anschrift übersenden: Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer |
2. Was passiert, wenn meine Forderungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingeht? |
Die Anmeldefrist, welche am 02.06.2025 endet, ist keine Ausschlussfrist. Auch spätere Forderungsanmeldungen, die vor dem Prüfungsstichtag am 07.07.2025 beim Insolvenzverwalter eingehen, werden nach Möglichkeit noch berücksichtigt. Spätere Forderungsanmeldungen werden gesammelt und nachträglich geprüft. Hierzu wird ggf. ein nachträglicher Prüfungstermin anberaumt. Dies kann (je nach Dauer des Verfahrens) i.d.R. erst einige Jahre später erfolgen. |
3. Wie erfahre ich den aktuellen Sachstand des Insolvenzverfahrens? |
Aufgrund der großen Gläubigeranzahl können schriftliche und mündliche Sachstandsanfragen vom Insolvenzverwalter oder vom Insolvenzgericht nicht beantwortet werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Die Höhe der möglichen Quotenzahlung an die Gläubiger ist derzeit noch nicht bekannt. Diese steht erst am Ende des Insolvenzverfahrens fest. Sollten noch Prozesse geführt werden, kann sich der Verfahrensabschluss verzögern. Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts können im Internet unter (www.insolvenzbekanntmachungen.de) eingesehen werden. Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Mandrops AG: Informationen zum Insolvenzverfahren eingestellt, siehe auch http://inso.whitecase.com/insolvenzverfahren. Mit Übersendung der Forderungsanmeldeunterlagen wurde Ihnen zudem eine PIN mitgeteilt. Nach Eingabe der PIN können Sie auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigerinformationssystem ggf. das Prüfergebnis Ihrer angemeldeten Forderung sowie etwaige weitere Dokumente einsehen. |
4. Wie lautet das gerichtliche Aktenzeichen? |
Das Aktenzeichen beim Amtsgericht Nürnberg lautet wie folgt: Mandrops AG – Az.: IN 49/25 |
5. Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist? | Der Insolvenzverwalter wird nach Anmeldung Ihrer Forderung keine Eingangsbestätigungen verschicken. Sie haben jedoch zusammen mit dem Anmeldeformular eine persönliche PIN für das Gläubigerinformationssystem übermittelt bekommen. Mit dieser können Sie zeitnah nach dem Prüfungsstichtag am 07.07.2025 auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigerinformationssystem den angemeldeten Forderungsbetrag einsehen. |
6. Was passiert, wenn meine Forderung festgestellt ist? |
Eine Benachrichtigung über die Feststellung erfolgt nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, mit Ihrer PIN auf der Homepage des Insolvenzverwalters entsprechende Information zu erhalten. Siehe hierzu auch der vorherige Punkt „Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?“ Sollte Ihre zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung festgestellt werden, heißt das nicht, dass der gesamte Forderungsbetrag nun zeitnah an Sie ausgezahlt wird. Die zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse wird erst am Ende des Verfahrens feststehen. Sie wird gleichmäßig auf die festgestellten Insolvenzforderungen verteilt, wodurch sich die sog. Insolvenzquote ergibt. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Sachstandsanfragen ab. Der Insolvenzverwalter wird unaufgefordert auf Sie zukommen, sofern eine Ausschüttung an die Gläubiger erfolgen kann. |
7. Was passiert, wenn meine Forderung bestritten ist? |
Sofern Ihre angemeldete Forderung durch den Insolvenzverwalter oder einen Gläubiger bestritten wird, erhalten Sie einige Wochen nach dem Prüfungsstichtag von dem Insolvenzgericht einen Tabellenauszug mit dem Vermerk „bestritten“. Bei komplexeren Sachverhalten kann sich die Bestreitensbegründung auf den Hinweis, dass „weitere Prüfungen erforderlich“ sind, beschränken. In diesem Fall ist Ihre Forderung zunächst „vorläufig“ bestritten. Ob weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigt werden, können Sie dem Tabellenblatt entnehmen. Sofern Sie dann die ggf. noch erforderlichen Unterlagen bzw. Erläuterungen nachreichen, kann eine Berichtigung des Prüfungsergebnisses erfolgen und Ihre Forderung ggf. nachträglich festgestellt werden. Ebenso können Sie im Gläubigerinformationssystem eine Begründung für das Bestreiten Ihrer Forderung einsehen. Siehe hierzu auch den Punkt „Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?“ |
8. Wie erhalte ich eine PIN für das Gläubigerinformationssystem (GIS)? | Bei Übersendung der Forderungsanmeldungsunterlagen wurde Ihnen vom Insolvenzverwalter eine PIN mitgeteilt. Sollte ihnen keine PIN vorliegen, besteht nach dem vorgenannten Prüfungsstichtag auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigersystem die Möglichkeit, die PIN nochmals anzufordern; dies allerdings nur, wenn Ihre Anmeldung im vorgenannten Prüfungsstichtag geprüft werde. |
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zentrale E-Mail-Adresse mandrops@whitecase.com.