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- Insolvenzverfahren AvP: Informationen für Leistungserbringer
Aktueller Stand der Rahmenvereinbarung mit Offizinapotheken:
Die Rahmenvereinbarung mit Offizinapotheken ist erfreulicherweise mit einer sehr hohen Beteiligung zu Stande gekommen. Insgesamt haben über 95% der beitrittsberechtigten Apotheken (nach Forderungshöhe) ihren Beitritt zu der Rahmenvereinbarung erklärt. Das erforderliche Beitrittsquorum wurde damit erreicht.
Das weitere Vorgehen sieht eine erste Auszahlung des Insolvenzverwalters an den Treuhänder im Dezember 2023 und eine entsprechende Auszahlung des Treuhänders an die beigetretenen Apotheken im Januar 2024 vor. Über den weiteren Verlauf halten wir Sie informiert.
Hinweise zu Anfechtungsansprüchen:
Die von dem Insolvenzverwalter gegengezeichneten Anfechtungsvergleiche mit Offizinapotheken, die auch an der Rahmenvereinbarung (s.o.) teilnehmen, wurden am 13.11.2023 an die betreffenden Apotheken versandt.
In Fällen, in denen noch Rückfragen bestehen oder ein Abschluss des Vergleichs derzeit nicht gewünscht ist, wird dringend empfohlen, die Ihnen ebenfalls übersandte Erklärung zur Neufestsetzung des Verjährungsendes sehr kurzfristig zu unterzeichnen und an die auf dem Formular angegebene Anschrift zu übersenden. Dies gilt auch für Fälle, in denen aufgrund erfolgter Direktzahlungen von Krankenkassen oder aus sonstigen Gründen noch eine Neuberechnung des Anfechtungsvergleichs erforderlich ist. Bitte übersenden Sie Ihre unterzeichnete Erklärung auch vorab per E-Mail an avpinso@whitecase.com.
Bitte beachten Sie weiterhin:
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl der Anfragen in dieser Sache nicht jede Frage individuell beantworten können. Telefonische Anfragen können nur in Ausnahmefällen angenommen werden. Bitte informieren Sie sich stets zunächst anhand der unten abrufbaren FAQ, welche die häufigsten Fragen beantworten sollten. Bei Adressänderungen und/oder Umfirmierungen ist die aktuelle Adresse/Firmierung nebst Apotheken-IK bitte an das E-Mail-Postfach avpinso@whitecase.com mitzuteilen (auch wenn im Vorfeld des Monats August 2023 eine solche Mitteilung schon einmal im Rahmen der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle erfolgt sein sollte).
- FAQ zum Vergleich über mögliche Aussonderungsrechte der Offizinapotheken an den Kostenerstattungsansprüchen vom 17.08.2023
- Fristverlängerung für Offizinapotheken, die anfechtbare Zahlungen erhalten haben vom 29.08.2023
- Anfechtbarkeit der Zahlungen vom 11.09.2020
- Sonderrundschreiben AVNR vom 25.08.2021
- Pressemitteilung vom Verband der Ersatzkassen vom 01.07.2021
- Allgemeine Informationen zum AvP-Insolvenzverfahren