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- Informationen für Leistungserbringer
WICHTIGER HINWEIS zur Rahmenvereinbarung mit Offizinapotheken: Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl der Anfragen in dieser Sache nicht jede Frage individuell beantworten können. Telefonische Anfragen können nur in Ausnahmefällen angenommen werden. Bitte informieren Sie sich stets zunächst anhand der unten abrufbaren FAQ, welche die häufigsten Fragen beantworten sollten. Außerdem besteht die Möglichkeit, weitere Fragen zu dem Aussonderungsvergleich im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Apothekerverbands Nordrhein am 11.09.2023 zu stellen.
Bei Adressänderungen und/oder Umfirmierungen ist die aktuelle Adresse/Firmierung nebst Apotheken-IK bitte an das E-Mail-Postfach avpinso@whitecase.com mitzuteilen (auch wenn im Vorfeld des Monats August 2023 eine solche Mitteilung schon einmal im Rahmen der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle erfolgt sein sollte). Sofern Sie ein Beitrittsformular trotz nicht mehr aktueller Anschrift erhalten haben sollten, können Sie die Adressänderung händisch auf dem Beitrittsformular vornehmen und dieses dann zurückschicken. Eine E-Mail ist dann nicht mehr erforderlich.
Sollten Sie kein Beitrittsformular zu dem Vergleich erhalten und bei der früheren Forderungsanmeldung einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, fragen Sie bitte zunächst bei diesem nach, ob das Beitrittsformular dort eingegangen ist. Sollten Sie keinen Rechtsanwalt eingeschaltet haben oder auch dieser kein Beitrittsformular erhalten haben, schicken Sie bitte die aktuellen Informationen zur Inhaberschaft der Apotheke nebst Apotheken-IK und Anschrift der Apotheke sowie des Rechtsanwalts an das E-Mail-Postfach avpinso@whitecase.com. Sie erhalten die erforderlichen Unterlagen dann innerhalb von zwei Wochen.
Eingangsbestätigungen für Beitrittsformulare und der Adressänderungs-/Umfirmierungsmitteilungen werden nicht erteilt.
Die Frist für die Zahlung der angefochtenen Beträge wird bis zum 09.10.2023 verlängert (siehe untenstehenden Link). Dies betrifft nur solche Apotheken, die Anfechtungsschreiben von dem Insolvenzverwalter erhalten haben.
- FAQ zum Vergleich über mögliche Aussonderungsrechte der Offizinapotheken an den Kostenerstattungsansprüchen vom 17.08.2023
- Fristverlängerung für Offizinapotheken, die anfechtbare Zahlungen erhalten haben vom 29.08.2023
- Anfechtbarkeit der Zahlungen vom 11.09.2020
- Sonderrundschreiben AVNR vom 25.08.2021
- Pressemitteilung vom Verband der Ersatzkassen vom 01.07.2021
- Allgemeine Informationen zum AvP-Insolvenzverfahren