Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bonus.Gold GmbH wurde am 11.04.2022 eröffnet (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 70a IN 228/21). Die dem Insolvenzverwalter bekannt gewordenen Gläubiger wurden am 26.04.2022 angeschrieben. Sollten Sie auch Gläubiger sein, bis zum 20.05.2022 aber keine Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung per Post erhalten haben, dann nutzen Sie gerne die hier und hier hinterlegten Formulare. Bitte beachten Sie die Ausfüllhilfe. Sollten Sie ein Schreiben erhalten, aber keine offene Forderung oder Verbindlichkeit haben, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Eine anwaltliche Vertretung ist im Rahmen der Forderungsanmeldung möglich, jedoch zur Wirksamkeit der Forderungsanmeldung nicht erforderlich.
Ein persönliches Erscheinen im Berichts- und Prüfungstermin ist zur Feststellung Ihrer Forderungen nicht erforderlich; ebenso wenig die Beauftragung eines anwaltlichen Vertreters zur Wahrnehmung des Termins.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die Schuldnerin ein kriminelles Schneeballsystem betrieben hat, bei welchem eingezahlte Anlagegelder veruntreut worden sind. Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die Insolvenzmasse zu Gunsten der Insolvenzgläubiger anzureichern, indem der Insolvenzverwalter Provisionszahlungen zurückfordert, welche die Schuldnerin in der Vergangenheit zur Kundengewinnung an diverse Berater geleistet hat. Eine Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie als Anleger den Kauf-/Anlagevertrag mit der Schuldnerin beendet haben, weil Sie im Nachhinein Kenntnis über die fehlende Seriosität des Geschäftsmodells erlangt haben, z.B. durch Anfechtung, Kündigung oder Widerruf des Vertrags. Sollten Sie entsprechende Erklärungen gegenüber der Schuldnerin abgegeben haben, bittet der Insolvenzverwalter Sie höflich, ihm solche Unterlagen in Fotokopie zur Verfügung zu stellen. Bitte bestätigen Sie dem Insolvenzverwalter in diesem Zusammenhang auch, dass die Vertragsbeendigung unverzüglich erfolgte, nachdem Sie Kenntnis von der fehlenden Seriosität des Geschäftsmodells der Schuldnerin erlangt hatten. Sollten Sie jetzt erstmalig von dem betrügerischen Geschäftsmodell der Schuldnerin erfahren haben und daraufhin die Anfechtung des Kauf-/Anlagevertrags erklären wollen, können Sie hierfür das beigefügte Formblatt verwenden, welches Sie bitte an den Insolvenzverwalter unverzüglich zurücksenden müssen. Bitte nutzen Sie dieses Formular nicht, wenn Sie den Vertrag zuvor anderweitig beendet haben (s.o.).