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- Gläubigerinformation des Treuhänders für die Gläubiger des (aufgehobenen) Insolvenzverfahrens der BONITA GmbH
Vorbemerkung: |
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BONITA GmbH wurde nach Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger vom Insolvenzgericht mit Wirkung zum 01.04.2021 aufgehoben. Der Insolvenzplan sieht vor, dass Dr. Sven-Holger Undritz als Treuhänder weitere Maßnahmen zur Abwicklung des ehemaligen Insolvenzverfahrens umsetzt. Der Geschäftsbetrieb der sanierten BONITA GmbH wird davon unabhängig seit dem 01.04.2021 fortgesetzt. Die nachfolgenden Fragen und Antworten sollen den Gläubigern eine Orientierung über den weiteren Ablauf der Tätigkeit des Treuhänders geben. |
Frage: Wieso gibt es jetzt einen Treuhänder? |
Antwort: Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist das Amt des Sachwalters als Vertreter der Gläubigergesamtheit beendet. Der Insolvenzplan sieht vor, dass der bisherige Sachwalter Dr. Sven Holger Undritz als Treuhänder die weiteren Abwicklungsmaßnahmen umsetzt. |
Frage: Warum dauert die Treuhandschaft so lange? |
Antwort: Der Insolvenzplan sieht vor, dass der BONITA GmbH zur Fortführung des Geschäftsbetriebes erhebliche Geldmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Treuhänder zieht diese Gelder bis Ende 2022 ein und verteilt sie anschließend an die Gläubiger. |
Frage: Wann erhalte ich welche Zahlungen? |
Antwort: Der Insolvenzplan sieht vor, dass eine sogenannte Sofortquote kurz nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gezahlt wird. Diese wurde am 05.09.2021 ausgezahlt und belief sich auf rund 2 %. Weitere Quotenzahlungen können erfolgen, wenn ausreichend liquide Mittel vorhanden sind. Eine weitere wesentliche Quotenzahlung wird voraussichtlich im Januar 2023 vorgenommen werden. |
Frage: Meine Forderung ist festgestellt. Muss ich noch etwas tun, um Zahlungen zu erhalten? |
Antwort: Nein. Alle Gläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, werden bei den Quotenzahlungen automatisch berücksichtigt. Teilen Sie aber dem Treuhänder Änderungen Ihrer Adresse, Firmierung, Kontaktdaten oder Bankverbindung mit. |
Frage: Wie hoch wird die Quote insgesamt sein? |
Antwort: Das ist derzeit nicht abschließend zu beantworten. Der Insolvenzplan sieht eine flexible Quote in Abhängigkeit von dem vorhandenen Vermögen und den zu berücksichtigenden Gläubigerforderungen vor. Eine aktuelle Schätzung geht von einer Quote von bis zu 20 % aus. |
Frage: Wie kann ich überprüfen, an welchen Gläubiger Quotenzahlungen erfolgen? |
Antwort: Die Verteilungsverzeichnisse als Grundlage für die Quotenzahlungen werden im Gläubigerinformationssystem unter der Internetadresse https://www.glaeubigerinformation.de/p/317764/start eingestellt. Einwendungen dagegen sind innerhalb von drei Wochen beim Treuhänder zu erheben. |
Frage: Kann ich als Gläubiger eine Zahlung von BONITA GmbH direkt verlangen? |
Antwort: Nein, das ist rechtlich ausgeschlossen. Die Abwicklung der Insolvenzforderungen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Treuhandschaft. Die BONITA GmbH wird keine Zahlungen auf die Forderungen, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden, leisten. |
Frage: Kann ich als Gläubiger noch Forderungen anmelden? |
Antwort: Nein. Eine Forderungsanmeldung war nur bis zum 29.03.2022 möglich. Alle Forderungen, die nicht bis zu diesem Termin angemeldet waren, sind verjährt. |
Frage: Ich habe meine Forderung nach dem 22.03.2021 angemeldet, so dass eine Prüfung bisher nicht erfolgt ist. Wann wird diese Forderung geprüft? |
Antwort: Die Forderungen, die bisher noch nicht geprüft sind, werden zu gegebener Zeit in einem schriftlichen Prüfungstermin, voraussichtlich im Dezember 2022 geprüft. Der genaue Termin wird im Gläubigerinformationssystem unter der Internetadresse https://www.glaeubigerinformation.de/p/317764/start bekanntgegeben. Die Gläubiger dieser Forderungen werden über das Ergebnis sodann gesondert informiert. |
Frage: Ich bin Vermieter und möchte nach Beendigung des Mietvertrages Schadensersatzansprüche geltend machen. Wie und mit welchem Betrag kann ich das tun? |
Antwort: Vermieter konnten nur bis zum 29.03.2022 Schadensersatzansprüche wegen einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages beim Treuhänder anmelden. |
Frage: Ich bin Vermieter. Kann ich Ansprüche aus Betriebs-/Nebenkostenabrechnung anmelden? Was mache ich, wenn mir noch nicht alle Daten für die NK-Abrechnung vorliegen |
Antwort: Auch Ansprüche aus Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnungen konnten nur bis zum 29.03.2022 angemeldet werden. |
Frage: Meine Forderung ist „aufschiebend bedingt“ festgestellt. Muss ich noch etwas tun? |
Antwort: Bei aufschiebend bedingt festgestellten Forderungen ist vom Gläubiger der Eintritt der Bedingung nachzuweisen. Ansonsten werden Quotenauszahlungen nicht vorgenommen. |
Frage: Ich bin Vermieter, das Mietverhältnis ist beendet. Meine Forderung ist „für den Ausfall“ festgestellt. Muss ich noch etwas tun? |
Antwort: Bei Forderungen, die für den Ausfall festgestellt sind, muss der Gläubiger eine vorhandene Sicherheit (Kaution, Vermieterpfandrecht, Bürgschaft) verwerten und den Erlös aus der Verwertung mitteilen. Alternativ kann auf das Sicherungsrecht verzichtet werden (etwa bei Wertlosigkeit des Vermieterpfandrechts). Erfolgt weder Verwertung noch Verzicht, erhält der Gläubiger keine Quotenauszahlung. |
Frage: Ich bin Vermieter und der Mietvertrag läuft weiter. Meine Forderung ist „festgestellt für den Ausfall“. Muss ich noch etwas tun? |
Antwort: Bei Verträgen, die fortgeführt werden, sieht der Insolvenzplan einen Verzicht des Vermieters auf eine vorhandene Sicherheit vor. Sie müssen hier nichts tun, der Treuhänder wird das Prüfungsergebnis automatisch ändern. |
Frage: Wie kann ich mich über den weiteren Ablauf der Treuhandschaft informieren? |
Antwort: Der Treuhänder stellt regelmäßig Informationen in das Gläubigerinformationssystem ein. Dieses finden Sie unter der Internetadresse https://www.glaeubigerinformation.de/p/317764/start |
Frage: Wo finde ich den Insolvenzplan? |
Antwort: Der Insolvenzplan ist allen Gläubigern, die sich am Insolvenzverfahren beteiligt haben, zugestellt worden. Er ist auch im Gläubigerinformationssystem abrufbar unter https://www.glaeubigerinformation.de/p/317764/start |
Frage: Was muss ich sonst noch tun? |
Antwort: Informieren Sie den Treuhänder schriftlich über Änderungen Ihrer Adresse, Firmierung, Kontaktdaten und der Bankverbindung oder auch die Mandatierung bzw. Abberufung von Vertretern. Denken sie bitte ebenso rechtzeitig an die Übersendung aktueller Geldempfangs-/ |