FAQ für Offizinapotheken und sog. sonstige Leistungserbringer
Weshalb weisen meine Abrechnungen der AvP Deutschland GmbH für den Zeitraum August und September 2020 „Restzahlungen“ aus, obwohl ich keine solchen Zahlungen erhalten habe?
Die ausgewiesenen „Restzahlungen“ für die Monate August und September 2020 sind als Ihre offenen Forderungen gegenüber der AvP Deutschland GmbH zu verstehen. Die Summe der offenen Restzahlungen ergibt im Regelfall Ihre im Insolvenzverfahren anzumeldende Forderung (sog. Insolvenzforderung).
Auf der Grundlage dieser Abrechnungen wurden auch der Ihnen unterbreitete Vorschlagswert ermittelt, welchen Sie dem vom Insolvenzverwalter übersandten Anmeldungsformular entnehmen können.
Wann erhalte ich eine Auszahlung?
Grundsätzlich kann eine Auszahlung nur anteilig auf Grundlage der angemeldeten und festgestellten Forderungen im Wege der Verteilung im Insolvenzverfahren erfolgen (sog. „Insolvenzquote“).
Hinsichtlich der vielfach geäußerten Frage, ob an den bei der AvP Deutschland GmbH vorhandenen Guthaben oder den noch nicht durch die Kostenträger gezahlten Forderungen (Ersatz-)Aussonderungsrechte der Leistungserbringer bestehen oder diese der Insolvenzmasse zufließen, ist die Sach- und Rechtslage äußerst komplex. Die dahingehenden Prüfungen des Insolvenzverwalters dauern noch an. Bis zum Abschluss dieser Prüfungen verwahrt der Insolvenzverwalter die eingehenden Gelder der Kostenträger ebenso wie die bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung auf den Abrechnungskonten der AvP Deutschland GmbH vorgefundenen Guthaben weiterhin getrennt von der Insolvenzmasse auf entsprechenden Treuhandkonten. Derzeit ist jedoch davon auszugehen, dass in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle keine Aussonderungsrechte bestehen.
Ich habe einen Vertrag mit der AvP Nord GmbH, der AvP Süd GmbH, der AvP Ost GmbH, der AvP Arzt GmbH oder der AvP Hünxe GmbH abgeschlossen. Sind diese Gesellschaften auch von der Insolvenz betroffen?
Ja. Die genannten Gesellschaften wurden im Jahr 2015 auf die AvP Deutschland GmbH, die damals noch unter „AvP West GmbH“ firmierte, verschmolzen. Bitte melden Sie in diesen Fällen Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH an.
Steht die Software ApoFakt weiterhin zur Verfügung?
Die AvP Deutschland GmbH wird sich bemühen, den Zugang zu ApoFakt noch bis Ende Januar 2021 aufrechtzuerhalten.