Die sorgfältige Vorbereitung der Eigenverwaltung ist ein wichtiger Faktor für ihren Erfolg. Dem Antrag auf Eigenverwaltung ist eine umfassende sog. Eigenverwaltungsplanung beizufügen. Die Eigenverwaltungsplanung umfasst:
- einen Finanzplan für die nächsten sechs Monate,
- ein Konzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens,
- eine Darstellung des Stands der Verhandlungen mit den Gläubigern,
- eine Darstellung, dass die Fähigkeiten zur Erfüllung der insolvenzrechtlichen Pflichten sichergestellt sind und
- eine Gegenüberstellung der Kosten des Eigenverwaltungsverfahrens im Vergleich zu den Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens.
Außerdem muss sich das Schuldnerunternehmen darüber erklären, ob es
- sich gegenüber bestimmten Gläubigern (Arbeitnehmer und Pensionäre, Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Lieferanten) mit seinen Zahlungen in Verzug befindet,
- in den letzten drei Jahren Sicherungsmaßnahmen nach der InsO oder dem StaRUG in Anspruch genommen hat und
- in den letzten drei Geschäftsjahren die Offenlegungspflichten (insbesondere die Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen) erfüllt hat.
„Im Hinblick auf die Sanierung gilt ganz besonders: Eine gute Vorbereitung kann man nicht mehr nachholen! Die sorgfältige Vorbereitung der Eigenverwaltung ist ein wichtiger Faktor für ihren Erfolg. Der Antrag auf (vorläufige) Eigenverwaltung ist im Idealfall nicht der Beginn der Suche nach der Lösung, sondern bereits der Beginn ihrer Umsetzung.“
Bettina Schmudde
Partnerin, Hamburg, Dresden
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zur Eigenverwaltung