Die Besonderheit der Eigenverwaltung liegt zunächst darin, dass das Unternehmen durch die bisherige Geschäftsführung weitergeführt wird und damit selbst die Geschicke des Unternehmens im Insolvenzverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestimmen kann. In aller Regel verfolgt die Eigenverwaltung das Ziel der Sanierung des Unternehmens durch Vorlage eines Insolvenzplans, in dem der Schuldner seinen Gläubigern die Befriedigung eines quotalen Anteils ihrer Forderungen anbietet und diese auf ihre Restforderungen verzichten. Denkbar ist auch, dass sich die Eigenverwaltung um die Veräußerung des Unternehmens an einen Investor bemüht (sog. übertragene Sanierung). In seltenen Fällen wird die Liquidation des schuldnerischen Unternehmens bezweckt, die ebenfalls in Eigenverwaltung umgesetzt werden kann.
„Die Eigenverwaltung sichert regelmäßig Sanierungschancen. Die Geschäftsführung geht den häufig schon vor dem Insolvenzantrag eingeleiteten Sanierungsweg konsequent im Insolvenzverfahren weiter. Im Insolvenzverfahren stehen zusätzliche Sanierungsinstrumente zur Verfügung, die in schwierigen Lagen die Wende bringen können.“
Dr. Ellen Meyer-Sommer
Counsel, Hamburg
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zur Eigenverwaltung