Johannes Fritzen ist auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungsrechts tätig. Sein praktischer Schwerpunkt liegt in der insolvenzrechtlichen Sanierung und Restrukturierung innerhalb und außerhalb des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und der Insolvenzverwaltung.
In diesem Zusammenhang berät Johannes Fritzen Mandanten in allen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Eigenverwaltungsverfahren, bei der Veräußerung oder dem Erwerb von insolventen Unternehmen und Betrieben oder in ihrer Rolle als gesicherte und ungesicherte Gläubiger in Insolvenzverfahren sowie bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen.
Bevor er 2025 zu White & Case kam, arbeitete er mehrere Jahre in der Restrukturierungs-, Insolvenz- und Konkursrechtspraxis von Dentons, mit besonderem Fokus auf Eigenverwaltungsverfahren.