J. Ernst Degenhardt

Counsel

Biografie

Expertise

J. Ernst Degenhardt ist auf dem Gebiet des Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsrechts – sowohl nach deutschem als auch nach französischem Recht – tätig und publiziert regelmäßig auf diesen Gebieten (einschließlich des EU-Insolvenz- und Sanierungsrechts) in führenden deutschen und französischen Fachzeitschriften für Insolvenz- und Sanierungsrecht.

Im Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsrecht betreut J. Ernst Degenhardt Banken, Fonds und Unternehmen im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen sowie „distressed loans“ – auch in Bezug auf eine etwaige Insolvenzantragspflicht, Haftungsrisiken und deren Reduzierung. Ebenso gehört Sanierungsberatung in der Krise - vor Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. J. Ernst Degenhardt berät zudem Insolvenzverwalter und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Fragenstellungen, komplexen (Projekt)Finanzierungsverträgen und Gesellschafterdarlehen und deren Restrukturierung. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von J. Ernst Degenhardt, der sowohl in Deutschland, England und Wales als auch in Frankreich als Anwalt zugelassen ist, liegt im Rahmen der genannten Fachgebiete auf der Beratung und Vertretung deutscher Mandanten bei frankreichbezogenen Fragen und französischer Mandanten bei ihren Aktivitäten in Deutschland – auch in Bezug auf Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren nach französischem Insolvenzrecht.

Er studierte und arbeitete viele Jahre in England und Paris. Er ist Absolvent der Universitäten Köln, Oxford, Paris X und Paris II. Bevor er sich im Jahr 2000 White & Case anschloss, war J. Ernst Degenhardt 1993 und 1995 im Pariser Büro einer deutsch-französischen Wirtschaftskanzlei tätig, die einen Schwerpunkt in der Insolvenz- und Sanierungsberatung hatte.

Von Februar bis September 2006 absolvierte er ein Secondment bei der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg und war verantwortlich für komplexe internationale Projektfinanzierungen und Restrukturierungsmaßnahmen.

Darüber hinaus absolvierte J. Ernst Degenhardt ein Secondment im Londoner White & Case Büro von Januar bis Dezember 2007.

Vor seiner Tätigkeit bei White & Case war J. Ernst Degenhardt Dozent für Business French an der Universität Duisburg (1991-1993) und lehrte Privatrecht als Gastdozent an den Universitäten Köln, Bonn und Düsseldorf (1996-1999) und an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Düsseldorf (1999).

J. Ernst Degenhardt ist Mitglied einer Reihe von Berufsverbänden, u.a. des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e.V., des Französischen Instituts der Insolvenzpraktiker (Institut Français des Praticiens des Procédures Collectives – IFPPC) sowie der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V. Zudem ist er Mitglied der Lady Margaret Hall Oxford Law Society, Oxford Business Alumni (OBA) und der Oxford University Society of Paris.

Zulassungen
Avocat au Barreau de Paris
2010
Solicitor in England and Wales
2001
Rechtsanwalt
1998
Ausbildung
Französische Eignungsprüfung für Anwälte
Versailles

2009

Universität Oxford
MJur

2000

Panthéon-Assas-Universität Paris II
Maître en droit privé (mention bien)

1999

Oberlandesgericht Koblenz
2. Juristisches Staatsexamen

1997

Universität Köln
1. Juristisches Staatsexamen

1995

Universität Paris X
Maître en Lettres (mention très bien)

1990

Mitgliedschaften
Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.
International Bar Association
Oxford University Society of Paris
Oxford University Society of South West France
Oxford Business Alumni (OBA)
Institut Français des Praticiens des Procédures Collectives - IFPPC (Französisches Institut der Insolvenzpraktiker)
Sprachen
Deutsch
Englisch
Französisch
Staatsbürgerschaft
Deutsch

Erfahrungen

Beratung des deutschen Insolvenzverwalters einer deutschen Holding eines französischen Modeherstellers, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf der französischen Tochter, der anschließenden Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der französischen Tochter und deren Neugesellschaftern, einschließlich Pfändungsmaßnahmen in Frankreich, Vertretung vor dem Zwangsvollstreckungsgericht Paris, der erfolgreichen Erhebung einer Insolvenzeröffnungsklage gegen die französische Tochter (einschließlich Vertretung des Mandanten im Berufungsverfahren sowie Revisionsverfahren gegen das Insolvenzeröffnungsurteil), der Forderungsanmeldung bei dem französischem Insolvenzverwalter, dem (erfolgreichen) Antrag auf Bestellung des deutschen Mandanten zum „Contrôleur“ im französischen Insolvenzverfahren (vergleichbar mit Stellung als Gläubigerausschussmitglied) sowie der Wahrnehmung der Aufgaben und Rechte des Mandaten als „Contrôleur“ – ebenso Beratung bei Verkauf einer „distressed“ Forderung gegen ein verbundenes Unternehmen der Schuldnerin. Im Rahmen dieses Mandats hat J. Ernst Degenhardt ferner vor dem Handelsgericht Paris erfolgreich eine Haftungsklage gegen die ehemalige Geschäftsführerin der französischen Tochtergesellschaft und deren faktischen Geschäftsführer erhoben.

Beratung eines deutschen Insolvenzverwalters bei der Geltendmachung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs gegenüber einem luxemburgischen Unternehmen, über das in Frankreich ein weitgehend außergerichtliches Sanierungsverfahren (procédure de conciliation) eröffnet worden war und Verhandlung mit dem französischen Schlichter. Unterstützung des Insolvenzverwalters bei der Zurückweisung der Verteidigung des Anfechtungsgegners mit dem Argument, dass die angefochtene Gesellschafterdarlehensrückzahlung nach französischem Recht nicht anfechtbar sei.

Beratung eines französischen Insolvenzverwalters als Sekundärinsolvenzverwalter einer französischen Aktiengesellschaft gegenüber dem deutschen Hauptinsolvenzverwalter der französischen Aktiengesellschaft.

Beratung eines deutschen Nahrungsmittelimporteurs im Zusammenhang mit der Wahrung seiner Interessen gegenüber einem französischen Lieferanten, der mit Pferdefleisch kontaminierte Rindfleischprodukte an den deutschen Importeur geliefert hat und über den dann ein französisches Insolvenzverfahren eröffnet wurde, insbesondere Verhandlung eines französischrechtlichen Vergleichs mit dem französischen Insolvenzverwalter und Vertretung bei der gerichtlichen Bestätigung des Vergleichs.

Beratung eines deutschen Automobilzulieferers hinsichtlich des französischen Insolvenzverfahrens seiner französischen Tochtergesellschaft, Geltendmachung von Aussonderungsrechten und Vergleichsabschluss vor der französischen interministeriellen Restrukturierungskommission (CIRI).

Beratung eines börsennotierten deutschen Großunternehmens betr. den Verkauf ihrer französischen Tochtergesellschaften in der Krise, insbesondere zu Fragen der Reduzierung des Risikos einer Durchgriffshaftung nach französischem Insolvenzrecht.

Beratung und Vertretung des deutschen Insolvenzverwalters eines deutschen Industrieunternehmens im Zusammenhang mit Schadenersatzklagen in Frankreich tätiger ehemaliger französischer Arbeitnehmer des deutschen Schuldners vor drei französischen Arbeitsgerichten wegen der angeblich rechtswidrigen Kündigung durch den Insolvenzverwalter (einschl. Berufungsverfahren).

Restrukturierungsberatung eines deutschen Automobilzulieferers in der Krise, einschließlich Verlegung des Centre of Main Interests (COMI) in die USA, um dort ein Chapter 11-Restrukturierungsverfahren zu eröffnen.

Beratung einer Förderbank bei der Restrukturierung der Gesellschafterdarlehens- und Equityfinanzierung eines Hotelkomplexes in Uganda.

Vorträge

The EU Perspective on Insolvency & Restructuring. How do the insolvency laws of selected Member States (in particular France and Germany) comply with the proposed EU directive? International Insolvency & Restructuring Forum, London, 14. bis 15. November 2017

Die Harmonisierung der Insolvenzrechte der EU-Mitgliedstaaten: Eine Harmonisierung von Äpfeln und Birnen? Die französische und die deutsche Perspektive, International Insolvency Institute's 17th Annual Conference, London, 18. bis 20. Juni 2017

Außergerichtliche Restrukturierungsverfahren in Frankreich und ihr Platz in der “Werkzeugkiste” – In welchem Umfang sind sie außergerichtlich? Hat der französische Gesetzgeber seine von der Europäischen Kommission vom 12. März 2014 aufgegeben Hausaufgaben schon erledigt?, 7. Internationales Sommer Symposium des Institutes für Europäisches und Internationales Insolvenzrecht der Universität Köln zu “außergerichtlichen Restrukturierungsverfahren in Europa”, 26. August 2016

MwSt. in der Insolvenz: Versteckte Beihilfe durch europaweit divergente Steuerbehandlung?, Zweiter Deutsch-Französischer Restrukturierungsgipfel, Bundesministerium der Justiz, 4. September 2015 (zusammen mit Dr. Günter Kahlert)

Anspruchsbehandlung (insbesondere Ansprüche von Aktionären): vergleichende Analyse, Erster Deutsch-Französischer Restrukturierungsgipfel; Paris, 4. Oktober 2013 (zusammen mit David Koch)

Publikationen

Degenhardt, J. Ernst:  Die Reform des französischen Insolvenzrechts zur Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie - Annäherung des deutschen und französischen Insolvenzrechts? In: NZI – Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht 2022, S. 201-205

Degenhardt, J. Ernst: Die Reform des französischen Insolvenzrechts vom 20. Mai 2020 zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie – Vorwegnahme von Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen?). In: NZI – Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht 2020, S. 720-723

Degenhardt, J. Ernst: Coronavirus (COVID-19) France—changes to France’s insolvency laws to deal with the coronavirus epidemic, Lexis PSL Restructuring and Insolvency, 15/04/2020

Degenhardt, J. Ernst: Der französische Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass der Schuldner nicht verpflichtet ist, einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens zu stellen (Der Geschäftsleiter der Gesellschaft Izoplac ./. Französische Republik) (The French Cassation Court holds that the debtor is not obliged to file a petition for secondary insolvency proceedings (The Director of the Company Izoplac v French Republic)). Lexis PSL Restructuring and Insolvency, 2018

Degenhardt, J. Ernst: Der Geschäftsleiter muss nur in dem Mitgliedstaat, in dem sich das COMI befindet, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen (Le dirigeant ne doit demander l’ouverture d’une procédure collective que dans l’État membre européen où se trouve son COMI). In: Bulletin Joly Entreprises en Difficulté, Heft 3, 2018, S. 225-228

Degenhardt, J. Ernst: Die Harmonisierung der Insolvenzrechte der EU-Mitgliedstaaten: Eine Harmonisierung von Äpfeln und Birnen? Die französische und die deutsche Perspektive (The Harmonization of EU Insolvency Laws: A Harmonization of Apples and Pears? The French and German Perspective). In: Norton Journal of Bankruptcy Law and Practice, Heft 5, 2017, S. 601-629

Degenhardt, J. Ernst: Die Milderung des Geschäftsführungsverbots durch die ‘lex Macron’ ist nicht auf bereits eröffnete Insolvenzverfahren anwendbar (L’adoucissement apporté par la loi Macron à l’interdiction de gérer ne s’applique pas dans les procédures déjà ouvertes). In: Bulletin Joly Entreprises en Difficulté, Heft 5, 2017, S. 349-351

Degenhardt, J. Ernst: Besser seine Forderung nicht anmelden als sie schlecht anmelden: Oder der Anreiz zur Urkundenfälschung (Mieux vaut ne pas déclarer sa créance que la déclarer mal ou l’Incitation au faux), ). In: Bulletin Joly Entreprises en Difficulté, Heft 4, 2017, S. 268-271

Degenhardt, J. Ernst: Entspricht das französische Recht dem Vorschlag vom 25. November 2016 einer EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Insolvenzgesetzen? Die Harmonisierung von Äpfeln und Birnen (Le droit français est-il conforme à la proposition de directive européenne du 25 novembre 2016 visant à harmoniser le droit des procédures collectives ? L’harmonisation des poires et des pommes). In: Bulletin Joly Entreprises en Difficulté, Heft 2, 2017, S. 153-158.

Degenhardt, J. Ernst: Die Reform des französischen Insolvenzrechts durch die Gesetze für „Wachstum, Aktivität und Gleichheit der wirtschaftlichen Chancen“ und zur „Modernisierung der Justiz des 21. Jahrhunderts“ - Weitere Annäherung an die EU-Vorgaben. In: Neue Zeitschrift für Insolvenzrecht (NZI), Heft 5, 2017, S. 134-142

Degenhardt, J. Ernst: Rangfolge bei Insolvenzverfahren noch immer umgekehrt? Die obligatorischen Kapitalrücklagen und die verpflichtende Anteilsübertragung (La hiérarchie du bec toujours renversée en procédure collective? L'augmentation forcée du capital et la cession forcée des parts sociales). In: Bulletin Joly Entreprises en Difficulté, Heft 6, 2015, S. 432-436

Degenhardt, J. Ernst: In Richtung einer Dediabolisierung von diabolischem Beweis (Vers une dédiabolisation de la preuve diabolique? Allégation et preuve de la cessation des paiements en cas d’assignation en redressement judiciaire). In: Bulletin Joly Entreprises en Difficulté, Heft 5, 2015, S. 280-282

Degenhardt, J. Ernst: Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (Voyage à travers les pays de la subordination des prêts d’associé). In: Bulletin Joly Entreprises en Difficulté, Heft 3, 2015, S. 175-179, 2015

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