Dr. Felix Höpker berät Insolvenzverwalter, Investoren, Gläubiger und Geschäftsführer in allen Bereichen des Insolvenzrechts (einschließlich der angrenzenden Bereiche des Gesellschaftsrechts, des Kreditsicherheitenrechts, des Immobilienrechts, Steuer- und Arbeitsrechts).
Sein Tätigkeitsspektrum umfasst vor allem die Abwicklung und die Fortführung von Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen. Darüber hinaus berät er Mandanten bei der finanziellen Restrukturierung, bei der Sanierung sowie beim Kauf insolventer Unternehmen.