In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH hat der Insolvenzverwalter die für die geplante Abschlagsverteilung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die aktualisierte Insolvenztabelle und das Verteilungsverzeichnis, im März 2025 bei dem Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – eingereicht. Das Verteilungsverzeichnis sieht eine Quotenzahlung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 26,0 % vor. Das Gericht wird die Unterlagen prüfen und anschließend das Verteilungsverzeichnis niederlegen.
Eine Auszahlung auf die Quote erfolgt grundsätzlich nur an Gläubiger von zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. Soweit bislang für den Ausfall festgestellte oder bestrittene Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt uneingeschränkt festgestellt werden, kann die entsprechende Quotenzahlung ggf. gemeinsam mit einer weiteren Abschlagsverteilung oder mit der Schlussverteilung nachgeholt werden. Hierfür hat der Insolvenzverwalter entsprechende Rückstellungen gebildet. Dies gilt im vorliegenden Verfahren auch für sämtliche bislang bestrittenen Forderungen.
Für weitere Informationen stehen den Gläubigern neben dem Gläubigerinformationssystem (GIS) und dem Büro das Insolvenzverwalters auch das Team der AvP Deutschland GmbH (Tel.: +49 211 67008 160) zur Verfügung