Die neuen Sanierungsinstrumente des StaRUG stehen allen Unternehmen sämtlicher Branchen offen. Sogar natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, können sich mithilfe des StaRUG sanieren.
Die Einleitung einer Sanierung unter Einsatz der neuen Instrumente des StaRUG setzt voraus, dass das Unternehmen noch nicht akut zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es darf also keine Ausgangslage gegeben sein, die das Management zur Stellung eines Insolvenzantrags zwingt. Allerdings muss sich die Krise des Unternehmens bereits in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit niederschlagen. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit in den nächsten 24 Monaten muss also überwiegend wahrscheinlich sein, wenn nicht geeignete Sanierungsschritte eingeleitet werden.
„Ob auch kleinere und mittelständische Unternehmen von den neuen Sanierungschancen profitieren können, die das StaRUG bietet, bleibt abzuwarten. Die Sanierungen nach dem StaRUG sind komplex und ohne gute Vorbereitung und Begleitung durch Spezialisten für den Schuldner nicht zu stemmen.“
Dr. Jan-Philipp Hoos
Partner, Düsseldorf, Stuttgart
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zum StaRUG