Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Restrukturierungsgericht einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen, um die Einhaltung der Vorgaben des StaRUG sicherzustellen. Er unterstützt das Restrukturierungsgericht und Überwacht die Wahrung der Interessen aller Gläubiger. Die Aufgaben und Befugnisse des Restrukturierungsbeauftragten hängen von den Umständen seiner Bestellung im Einzelfall ab und sind unterschiedlich umfangreich. Wird ein Restrukturierungsbeauftragter auf Antrag des Schuldners oder von Gläubigern bestellt, dient er vornehmlich der Förderung der Verhandlungen der Beteiligten und nimmt eher die Rolle eines Mediators ein. In jedem Fall bleibt aber der Schuldner alleine verfügungsbefugt und handelt nach Außen für das Unternehmen. Der Restrukturierungsbeauftragte ist neutral und unterstützt das Restrukturierungsgericht.
„Die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten kann ganz unterschiedlich sein. In allen Fällen ist aber wichtig, dass der Restrukturierungsbeauftragte unabhängig agieren kann und das Vertrauen sämtlicher Beteiligten genießt, einschließlich das des Restrukturierungsgerichts und der nicht in den Plan einbezogenen Arbeitnehmer.“
Dr. Biner Bähr
Partner, Düsseldorf, Aachen, Bonn,Mönchengladbach, Wuppertal, Stuttgart
→ Erste Orientierung: 10 Fragen und 10 Antworten zum StaRUG