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- FlexStrom AG: Informationen zum Insolvenzverfahren
Aktuelle Informationen:
Prüfungsergebnis
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgte zum 31.03.2014 in schriftlicher Form (siehe Eröffnungsbeschluss). Das Ergebnis der Forderungsprüfung können Sie im Gläubigerinformationssystem auf der Internetseite des Insolvenzverwalters (Gläubigerinformationssystem) einsehen.
Weitere Angaben zum Gläubigerinformationssystem und zur PIN-Anforderung finden Sie hier.
Festgestellte Forderungen
Sollte Ihre Forderung laut Gläubigerinformationssystem „festgestellt“ sein, heißt das nicht, dass der gesamte Forderungsbetrag nun zeitnah an Sie ausgezahlt wird. Die zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse wird nämlich erst am Ende des Verfahrens (nicht vor Ende 2022) feststehen. Sie wird gleichmäßig auf die festgestellten Insolvenzforderungen verteilt, wodurch sich die sog. Insolvenzquote ergibt. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Sachstandsanfragen ab. Der Insolvenzverwalter wird unaufgefordert auf Sie zukommen, sofern eine Ausschüttung an die Gläubiger erfolgen kann.
Forderungsinkasso
Sofern Ihnen gegenüber Forderungen vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden und Sie diesbezüglich Rückfragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die mit dem Forderungseinzug beauftragte Synergie Inkasso GmbH.
Die Anschrift der Synergie Inkasso GmbH lautet: Friedrichstraße 204, 10117 Berlin
Oder auch per E-Mail unter: post@synergie-inkasso.de
FlexStrom AG: Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der FlexStrom AG:
- Wie, wann und wo melde ich meine Forderungen an?
- Wie erfahre ich den aktuellen Sachstand des Insolvenzverfahrens?
- Wie lauten die gerichtlichen Aktenzeichen?
- Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?
- Was passiert mit meiner angemeldeten Forderung?
- Was ist, wenn meine Forderung festgestellt ist?
- Was ist, wenn meine Forderung bestritten ist?
- Wie erhalte ich eine PIN für das Gläubigerinformationssystem?
- Was ist, wenn meine Forderungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingeht?
Eröffnungsbeschlüsse
- Eröffnungsbeschluss FlexStrom AG 01.07.13
- Eröffnungsbeschluss Löwenzahn Energie GmbH 01.07.13
- Eröffnungsbeschluss OptimalGrün GmbH 01.07.13
- Eröffnungsbeschluss FlexGas GmbH 01.07.13
- Eröffnungsbeschluss FlexStrom Marketing AG 01.07.13
- Eröffnungsbeschluss OptimalGrün Direct GmbH 01.07.13
- Eröffnungsbeschluss FlexGas Holding GmbH 02.07.13
- Eröffnungsbeschluss EVS Energie VertriebsService GmbH 03.07.13