- Home
- FAQ zur Forderungsanmeldung
Wie, wann und wo melde ich meine Forderungen an?
Jeder bekannte Gläubiger der AvP Deutschland GmbH wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter angeschrieben. Dieses Schreiben enthält alle zur Forderungsanmeldung benötigten Informationen sowie ein Anmeldungsformular.
Die Anmeldefrist läuft bis zum 24.11.2020 (vgl. Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Diese Frist ist keine Ausschlussfrist. Zur Möglichkeit einer späteren Forderungsanmeldung vgl. die nächste Frage.
Zur Forderungsanmeldung verwenden Sie bitte unbedingt das Ihnen zugesandte Anmeldeformular. Forderungsanmeldungen müssen schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen, eine E-Mail reicht nicht aus. Bitte sehen Sie auch davon ab, Forderungsanmeldungen vorab per Fax zu übersenden.
Ihre Forderungsanmeldung richten Sie bitte ausschließlich an:
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
als Insolvenzverwalter über das Vermögen der
AvP Deutschland GmbH
c/o STP Solution GmbH
Postfach 109175
18013 Rostock
Eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht ist, ebenso wie eine Forderungsanmeldung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.11.2020, nicht wirksam.
Sollten Sie Aussonderungsrechte an den bei der AvP Deutschland GmbH vorhandenen Guthaben oder den noch nicht durch die Kostenträger gezahlten Forderungen geltend machen wollen, hat dies unverzüglich im Rahmen der Forderungsanmeldung in einem gesonderten Schreiben zu erfolgen. Die Anmeldung der Forderung auf dem vorgesehenen Formular wird durch den Insolvenzverwalter nicht als Verzicht auf ein etwaiges Aussonderungsrecht gewertet.
Was passiert, wenn meine Forderungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingeht?
Die Anmeldefrist, welche am 24.11.2020 endet, ist keine Ausschlussfrist. Auch spätere Forderungsanmeldungen, die vor dem Prüfungsstichtag am 22.12.2020 beim Insolvenzverwalter eingehen, werden nach Möglichkeit noch berücksichtigt.
Spätere Forderungsanmeldungen werden gesammelt und nachträglich geprüft. Hierzu wird ggf. ein nachträglicher Prüfungstermin anberaumt. Dies kann (je nach Dauer des Verfahrens) i.d.R. erst einige Jahre später erfolgen.
Wie erfahre ich den aktuellen Sachstand des Insolvenzverfahrens?
Aufgrund der großen Gläubigeranzahl können schriftliche und mündliche Sachstandsanfragen vom Insolvenzverwalter oder vom Insolvenzgericht nicht beantwortet werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Die Höhe einer möglichen Quotenzahlung an die Gläubiger ist derzeit noch nicht bekannt. Diese steht erst am Ende des Insolvenzverfahrens fest. Sollten noch Prozesse geführt werden, kann sich der Verfahrensabschluss verzögern.
Veröffentlichungen des Insolvenzgerichtes können im Internet unter (www.insolvenzbekanntmachungen.de) eingesehen werden.
Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt AvP: Informationen zum Insolvenzverfahren eingestellt.
Mit Übersendung der Forderungsanmeldeunterlagen wurde Ihnen zudem eine PIN mitgeteilt. Nach Eingabe der PIN können Sie auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigerinformationssystem ggf. das Prüfergebnis Ihrer angemeldeten Forderung sowie etwaige weitere Dokumente einsehen.
Wie lauten die gerichtlichen Aktenzeichen?
Die Aktenzeichen beim Amtsgericht Düsseldorf lauten wie folgt:
AvP Deutschland GmbH 502 IN 96/20
AvP Dienstleistung GmbH 502 IN 100/20
Dialog im Gesundheitswesen GmbH 502 IN 101/20
AvP Service AG 502 IN 105/20
AvP IT GmbH 502 IN 107/20
Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?
Der Insolvenzverwalter wird nach Anmeldung Ihrer Forderung keine Eingangsbestätigungen verschicken. Sie haben jedoch zusammen mit dem Anmeldeformular eine persönliche PIN für das Gläubigerinformationssystem übermittelt bekommen. Mit dieser können Sie zeitnah nach dem Prüfungsstichtag am 22.12.2020 auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigerinformationssystem den angemeldeten Forderungsbetrag einsehen.
Was passiert, wenn meine Forderung festgestellt ist?
Eine Benachrichtigung über die Feststellung erfolgt nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, mit Ihrer PIN auf der Homepage des Insolvenzverwalters entsprechende Informationen zu erhalten. Siehe hierzu auch der vorherige Punkt „Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?“
Sollte Ihre zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung festgestellt werden, heißt das nicht, dass der gesamte Forderungsbetrag nun zeitnah an Sie ausgezahlt wird. Die zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse wird erst am Ende des Verfahrens feststehen. Sie wird gleichmäßig auf die festgestellten Insolvenzforderungen verteilt, wodurch sich die sog. Insolvenzquote (s.o.) ergibt.
Was passiert, wenn meine Forderung bestritten ist?
Sofern Ihre angemeldete Forderung durch den Insolvenzverwalter oder einen Gläubiger bestritten wird, erhalten Sie einige Wochen nach dem Prüfungsstichtag von dem Insolvenzgericht einen Tabellenauszug mit dem Vermerk „bestritten“.
Bei komplexeren Sachverhalten kann sich die Bestreitensbegründung auf den Hinweis, dass „weitere Prüfungen erforderlich“ sind, beschränken. In diesem Fall ist Ihre Forderung zunächst „vorläufig“ bestritten.
Ob weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigt werden, können Sie dem Tabellenblatt entnehmen. Sofern Sie dann die ggf. noch erforderlichen Unterlagen bzw. Erläuterungen nachreichen, kann eine Berichtigung des Prüfungsergebnisses erfolgen und Ihre Forderung ggf. nachträglich festgestellt werden.
Ebenso können Sie im Gläubigerinformationssystem eine Begründung für das Bestreiten Ihrer Forderung einsehen. Siehe hierzu auch der Punkt „Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist?“
Wie erhalte ich eine PIN für das Gläubigerinformationssystem (GIS)?
Bei Übersendung der Forderungsanmeldungsunterlagen wurde Ihnen vom Insolvenzverwalter eine PIN mitgeteilt. Sollte Ihnen keine PIN vorliegen, besteht nach dem vorgenannten Prüfungsstichtag auf der Internetseite des Insolvenzverwalters unter dem Punkt Gläubigerinformationssystem die Möglichkeit, die PIN nochmals anzufordern; dies allerdings nur, wenn Ihre Anmeldung im vorgenannten Prüfungsstichtag geprüft wurde.