Arbeitsrecht

Erfahrung

Sowohl bei der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen, wie auch in der Insolvenz spielen arbeitsrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle. Neuaufstellung und Stärkung des Unternehmens gelingen in vielen Fällen nur, wenn die Zahl der Arbeitsplätze reduziert und die Personalkosten auf ein wettbewerbsfähiges Maß gesenkt werden können. Investoren und Gläubiger des Unternehmens werden besondere Aufmerksamkeit darauf legen, dass notwendige Personalanpassungen und Kostensenkungen möglichst zügig, effektiv und rechtssicher umgesetzt werden.

Arbeitsrechtliche Werkzeuge in der Krise

Das gesamte Potenzial arbeitsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung notwendiger Personalveränderungen lässt sich in Insolvenzverfahren abrufen, sei es in Regelinsolvenzverfahren oder auch in der Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren. Die Insolvenzordnung bietet mit der Durchbrechung von vereinbarten Unkündbarkeiten, verkürzten Kündigungsfristen, einer Begrenzung des Sozialplanvolumens, reduzierten Sozialauswahlvorgaben und über erweiterte Möglichkeiten eines Interessenausgleichs mit Namensliste besondere Vorteile, die Personalanpassung schnell und effektiv umzusetzen.

Außerhalb von Insolvenzverfahren, wie auch im neuen präventiven Restrukturierungsrahmen, stehen dagegen die klassischen arbeitsrechtlichen Werkzeuge im Mittelpunkt. Wenn die Privilegien der Insolvenzordnung nicht zur Verfügung stehen, gewinnen die Absicherung von Personalmaßnahmen durch die Verwendung von Auswahlrichtlinien bei der Sozialauswahl, die geschickte Verhandlung von Sozialplänen, Vereinbarungen über Klageverzichtsprämien oder der Einsatz von Transfergesellschaften an Bedeutung.

Daneben spielt sowohl in der klassischen Insolvenzverwaltung, wie auch in außergerichtlichen Restrukturierungsverfahren, die Änderung von System der betrieblichen Altersversorgung eine immer größere Rolle, wenn Pensionsverbindlichkeiten der Vergangenheit die Unternehmen belasten und dringend restrukturiert werden müssen.

Spezialisten in der Krise

Das Arbeitsrecht-Team von White & Case hat in vielen Jahren breite Erfahrungen in allen maßgeblichen Industrie- und Wirtschaftsbranchen erworben. Mit dem Restrukturierungs- und Insolvenzexperten von White & Case bilden die Arbeitsrechtler ein eingespieltes Team. Ein jüngeres Beispiel für die Kombination der arbeitsrechtlichen Werkzeuge bietet die Sanierung des fränkischen Leuchtenherstellers Feilo Sylvania Germany über einen Insolvenzplan im Eigenverwaltungsverfahren, bei dem das Arbeitsrecht-Team in Zusammenarbeit mit den Insolvenzexperten von White & Case nicht nur mit dem Betriebsrat trotz Corona-Pandemie in kurzer Zeit eine Vereinbarung über das neue Personalkonzept schließen und mit der IG Metall einen Sanierungstarifvertrag vereinbaren konnte, sondern zugleich mit dem PSV die Behandlung der Pensionsverbindlichkeiten im Insolvenzplan verhandelt und die Versorgungsordnung modernisiert hat.

Ihr Ansprechpartner:
Hendrik Röger, Partner, Hamburg

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