Die Befugnis, das schuldnerische Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über. Dennoch wird sich dieser auch weiterhin eng mit der Geschäftsleitung abstimmen.
Während es die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist, das Vermögen zu sichern, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Ihm stehen dabei verschiedene Wege zur Verfügung. Der Insolvenzverwalter wird regelmäßig prüfen, ob er durch eine Zerschlagung des Unternehmens, durch einen Verkauf des Unternehmens als Ganzes oder durch einen Insolvenzplan die höchste Gläubigerbefriedigung erreichen kann.
Erste Orientierung: 10 Fragen 10 Antworten zur Regelverwaltung